Was passiert, nachdem ich das Formular ausgefüllt und abgesandt habe?
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Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung. |
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Falls Rückfragen nötig sind, setzen wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in
Verbindung. |
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Wir fertigen nach Ihren Angaben den Scheidungsantrag und reichen ihn umgehend beim zuständigen Gericht ein. |
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Wir senden Ihnen eine Kopie des Scheidungsantrags per Email zu. |
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Falls ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Betracht kommt, schicken wir Ihnen das Antragsformular per Email. |
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Kurze Zeit noch Einsenden des Scheidungsantrags können
wir Ihnen bereits das gerichtliche Aktenzeichen Ihres Verfahrens mitteilen.
Erst dann schicken wir Ihnen die erste Rechnung. Sie müssen also
nichts zahlen, bevor Sie sicher sein können, dass alles
"läuft"! |
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Das Gericht schickt die Gerichtskostenrechnung. |
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Entweder nach Eingang der Gerichtskosten beim Gericht oder nach Stellung des
Verfashrenskostenhilfeantrags sendet das Gericht dem anderen Ehegatten eine Abschrift
des Scheidungsantrags zu img bittet ihn, hierzu Stellung zu nehmen. Es reicht dann aus, wenn der Ehegatte ein
kurzes Schreiben an das Gericht verfasst, worin er erklärt, dass er
der Scheidung zustimmt und dass die Angaben in der Scheidungsschrift zutreffen. |
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Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin. Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, wird der Scheidungstermin festgesetzt, sobald alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen. Der Termin dauert ca. 10 Minuten. An diesem Termin müssen regelmäßig beide Ehegatten persönlich teilnehmen (Ausnahmen auf Nachfrage). An diesem Scheidungstermin muss ebenfalls ein Anwalt von uns teilnehmen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Mehrkosten, egal an welchem Ort in Deutschland die Scheidung stattfindet. In diesem Termin wird das Gericht die Scheidung aussprechen. Je nach Gericht vergehen dann noch einmal ca. 5 bis 10 Tage, bis die schriftliche Scheidungsurkunde vorliegt. |