Streitwert des Unterhaltsprozesses
Im Unterhaltsprozess ist der Streitwert gleich dem Jahresbetrag des geltend gemachten Unterhalts. Geltend gemachte Unterhaltsrückstände werden hinzuaddiert.
Beispiel: die Ex-Ehefrau fordert Unterhaltsrückstände von 1000,- Euro, ausserdem laufenden Unterhalt von 250,- Euro monatlich. Der Streitwert beträgt dann 1.000,- Euro + (12 x 250,- Euro) = 4.000,- Euro.
Wird ein bestimmter Betrag bereits freiwillig gezahlt, so beträgt der Streitwert nur den Jahresbetrag der Differenz. Beispiel: der Mann zahlt bereits freiwillig monatlich 200,- Euro, die Frau verlangt mit ihrer Klage aber 450,- Euro. Die Differenz beträgt 250,- DM, daher beläuft sich der Streitwert auf 12 x 250,- Euro = 3.000,- Euro.