Streitwert des Versorgungsausgleiches

Der Streitwert beträgt einen Jahresbetrag der übertragenen Versorgungsanwartschaft, mindestens aber 500,- Euro.

Beispiel: es werden Versorgunsanwartschaft in Höhe von 150,- Euro monatlich übertragen. Der Streitwert beträgt 12 x 150,- Euro = 1.800,- Euro.