Streitwert bei Verteilung der Ehewohnung bzw. des Hausrats
Im Verfahren zur Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung beträgt der Streitwert einen Jahresmietwert (netto).
Im Verfahren zur Aufteilung des Hausrats bestimmt sich der Streitwert nach dem (geschätzten) Wert der umstrittenen Hausratsgegenstände.