Hier erfahren Sie zunächst einiges Wissenswerte über die "Düsseldorfer Tabelle". Wenn Sie diese Einleitung überspringen und stattdessen sofort zur Düsseldorfer Tabelle gelangen wollen, klicken Sie bitte hier.
Bei der berühmten "Düsseldorfer Tabelle" handelt es sich um Richtlinien für die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellt und in der Regel alle zwei Jahre an die neuen Einkommensverhältnisse angepasst.
Der Name "Düsseldorfer Tabelle" ist etwas irreführend, denn es handelt sich nicht einfach nur um eine Tabelle. Vielmehr besteht die "Düsseldorfer Tabelle" aus zwei Teilen: Im ersten Teil gibt es eine richtige Tabelle, in der man je nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen den entsprechenden Kindesunterhalt ablesen kann. Im zweiten Teil werden dann für die Berechnung des Unterhalts weitere Regeln aufgestellt (z.B. wie das Einkommen zu ermitteln ist, welche Abzüge vorgenommen werden können usw.). Dieser zweite Teil gilt sowohl für den Kindes- wie für den Ehegattenunterhalt, während der erste Teil, also die eigentliche Tabelle, nur für den Kindesunterhalt gilt. Eine richtige "Tabelle", in der man den bei einem bestimmten Einkommen geschulderten Unterhalt ablesen kann, gibt es also nur für den Kindesunterhalt, nicht aber für den Ehegattenunterhalt.
Die Berechnung des Ehegattenunterhalts finden Sie auf
unseren Seiten im Kapitel
"Ehegattenunterhalt".
Die "Düsseldorfer Tabelle" ist kein Gesetz, sie wird aber
praktisch von allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.
Allerfings hat jedes Oberlandesgericht eigene Unterhaltsrichtlinien aufgestellt. Diese Richtlinien regeln, wie das Einkommen zu ermitteln ist, welche Abzüge man vornehmen kann usw. Die Richtlinien der verschiedenen OLGs unterscheiden sich oft geringfügig. Wir können auf unserern Seiten leider nicht sämtliche Abweichungen einzelner OLGs darstellen. Wir stellen in der Regel diejenige Berechnungsmethode vor, die von den meisten Gerichten angewandt wird. Sie sollten aber zur Sicherheit immer auch ergänzend die Richtlinien "Ihres" Oberlandesgerichts prüfen. Die Unterhaltsrichtlinien "Ihres" OLGs finden Sie auf unserer Seite "Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte".
Weitere Erläuterungen zum
Unterhaltsrecht finden Sie
hier.
Hier geht es zur Düsseldorfer
Tabelle zum Kindesunterhalt