Unterhalt: Der
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt sind zwei Zeitabschnitte zu unterscheiden,
für die unterschiedliches Recht
gilt:
-
Bis
zur Rechtskraft der Scheidung geht es um den
Trennungsunterhalt.
-
Nach der Scheidung geht es um den nachehelichen
Unterhalt.
Bitte wählen Sie eine der beiden Tatbestände.