Kontakt

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Möchten Sie mehr zu einem Thema wissen?
Brauchen Sie eine Beratung?
Oder wollen Sie sich vorab über die Scheidungskosten informieren?
Dann benutzen Sie bitte dieses kostenlose Kontaktformular.

Bei einer Frage nach den Scheidungskosten brauchen wir folgende Informationen:
- ungefähres monatliches Nettogehalt beider Eheleute (bitte keine
Gehaltsbescheinigungen zusenden)
- Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
- existiert ein notarieller Verzicht auf den Versorgungsausgleich
(Rentenausgleich?)

Für eine Unterhaltsberechnung berechnen wir pauschal 50,- Euro. Wir brauchen dafür
mindestens folgende Angaben bzw. Unterlagen:

- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen beider Eheleute
- die letzten Steuerbescheide beider Eheleute
- seit wann getrennt lebend bzw. bereits geschieden?

- Angabe zu unterhaltsberechtigten Kindern: wie viele, wie alt, bei wem wohnend, evtl. eigenes   Einkommen?
 
- wohnt ein Ehegatte in einer selbstgenutzten Immobilie?  Falls ja: Wie hoch ist der Mietwert?

- falls Schulden abgezahlt werden: von wem, wann entstanden, wofür, wie hoch ist die Monatsrate?

 

Benutzen Sie bitte diesen Link: Email an die Anwaltskanzlei Sperling

 

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

 

  • Telefon: 0211 58 688 01

 

  • Telefax: 0211 58 688 00

 

  • Post: Rechtsanwalt Roland Sperling, Königsallee 36, 40212 Düsseldorf

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