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Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Homepage? Möchten Sie mehr
zu einem Thema wissen? Brauchen Sie eine Beratung? Oder wollen Sie sich
vorab über die Scheidungskosten informieren? Dann benutzen Sie bitte dieses
kostenlose Kontaktformular.
Bei einer Frage nach den Scheidungskosten
brauchen wir folgende Informationen: - ungefähres monatliches Nettogehalt
beider Eheleute (bitte keine Gehaltsbescheinigungen zusenden) - Anzahl
unterhaltsberechtigter Kinder - existiert ein notarieller Verzicht auf den
Versorgungsausgleich (Rentenausgleich?)
Für eine Unterhaltsberechnung berechnen wir pauschal 50,- Euro. Wir brauchen dafür
mindestens folgende Angaben bzw. Unterlagen:
- die letzten 12 Gehaltsabrechnungen beider
Eheleute
- die letzten Steuerbescheide beider Eheleute
- seit wann getrennt lebend bzw. bereits
geschieden?
- Angabe zu unterhaltsberechtigten
Kindern: wie viele, wie alt, bei wem wohnend, evtl. eigenes
Einkommen?
- wohnt ein Ehegatte in einer
selbstgenutzten Immobilie? Falls ja: Wie hoch ist der
Mietwert?
- falls Schulden abgezahlt werden: von wem,
wann entstanden, wofür, wie hoch ist die Monatsrate?
Benutzen Sie bitte diesen Link: Email
an die Anwaltskanzlei Sperling
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