| Personendaten |
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1. Welcher Ehegatte stellt den Scheidungsantrag?
Einer der Eheleute muss "Antragsteller" sein. Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist in der Regel völlig egal.
Wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt, ist es für das Verfahren
meistens einfacher, wenn dieser Ehegatte formal als der Antragsteller
auftritt. |
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Ehefrau |
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Ehemann |
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2. Name und Adresse der Ehefrau:
Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet
ist oder nicht. Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die
Adresse vollständig bekannt ist. |
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| Name: |
(bitte alle Vor- und Nachnamen angeben) |
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| Straße und Hausnummer: |
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| PLZ, Ort: |
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| Staatsangehörigkeit: |
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3. Name und Adresse des
Ehemanns:
Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob der Ehemann dort gemeldet
ist oder nicht. Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die
Adresse vollständig bekannt ist.
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| Name: |
(bitte alle Vor- und Nachnamen angeben) |
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| Straße und Hausnummer: |
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| PLZ, Ort: |
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| Staatsangehörigkeit: |
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4. Letzte gemeinsame Adresse der Eheleute:
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| Straße: |
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PLZ, Ort: |
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Heiratsdaten
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| 5. Datum der Heirat: |
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6. Ort der Heirat (Standesamt): |
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7. Heiratsregister-Nummer: Die
Heiratsregister-Nr. steht oben auf der Heiratsurkunde und hat das
Format z.B. "231/1990". |
(kann nachgereicht werden) |
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Daten zur Trennung
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| 8. Seit wann leben Sie getrennt? |
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Die Trennungszeit, also die Zeit zwischen Trennung
und Scheidungsantrag, muss grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen,
wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitgezählt wird.
Näheres hierzu im Kapitel
"Die
Scheidungsvoraussetzungen".
Weitere Hinweise und Tipps zur Angabe des Trennungszeitpunkts
erhalten Sie hier... |
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9. Wer zog aus?
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Ehefrau |
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Ehemann |
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10. Wohnt noch einer der Eheleute in der
Ehewohnung?
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nein |
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Ehefrau |
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Ehemann |
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11. Gibt es eine Einigung
darüber, welcher Ehegatte die Wohnung weiter bewohnt?
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nein |
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Ehefrau |
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Ehemann
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die
Ehewohnung ist aufgelöst
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| Kinder |
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12. Sind gemeinsame Kinder
vorhanden?
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nein, die Ehe blieb
kinderlos |
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ja: |
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Name(n) und Geburtsdaten des Kindes / der
Kinder:
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13. wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames Kind
vorhanden ist: bei wem lebt das Kind bzw. die Kinder?
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bei der Ehefrau |
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beim Ehemann |
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andere
Regelung:
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14. wie soll das Sorgerecht geregelt
werden?
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wir wollen das
gemeinsame Sorgerecht behalten (Regelfall) |
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derjenige
Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, soll das alleinige Sorgerecht
erhalten (in diesem Fall geben Sie bitte unten unter "Weitere
Mitteilungen" die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht
an. |
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Zustimmung des anderen
Ehegatten:
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17. stimmt der andere Ehegatte der Scheidung
zu?
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ja |
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nein |
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Versorgungsausgleich
(Rentenausgleich):
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Beim Versorgungsausgleich erhält jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenansprüche des anderen Ehegatten. Genauere Infos zum Versorgungsausgleich erhalten
Sie auf der Seite "Der Versorgungsausgleich".
In folgenden Fällen können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten: (1) Falls die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat (gerechnet vom Hochzeitstag bis zum Scheidungsantrag), muss grundsätzlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.
(2) Bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten, falls keiner der Eheleute durch die Ehe berufliche Nachteile erlitten hat.
18. Frage: Soll der Versorgungsausgleich
durchgeführt werden?
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ja |
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nein, da die Ehe bis heute nicht länger als drei Jahre dauerte |
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nein, da beide Eheleute im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten wollen
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nein, da wir beide den Versorgungsausgleich bereits durch Notarvertrag ausgeschlossen haben.
Datum des Notarvertrags:
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Ehegattenunterhalt:
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19. Soll wechselseitig auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden?
Falls die Eheleute auf den Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung verzichten wollen, gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Entweder warten die Eheleute bis nach Abschluss des Scheidungsverfahrens und vereinbaren dann den Unterhaltsverzicht formfrei untereinander. Oder - was sicherer ist - der Unterhaltsverzicht wird schon vor Abschluss des Scheidungsverfahrens vereinbart. Das geht dann allerdings nicht formfrei, sondern nur
durch eine entsprechende Vereinbarung im
Scheidungstermin. Zum Abschluss dieser Vereinbarung muss auch der andere Ehegatte durch einen eigenen Anwalt im Termin vertreten sein. Dieser zweite Anwalt, um den wir uns kümmern, kostet in der in der Regel zwischen 100,- und 150,- Euro.
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| nein |
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| das ist nicht nötig, da wir bereits einen entsprechenden Notarvertrag haben |
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ja, der Verzicht soll verbindlich im Scheidungsverfahren vereinbart werden
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ja, aber wir werden den Verzicht eigenverantwortlich nach Abschluss des
Scheidungsverfahrens untereinander vereinbaren
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Sonstiges:
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20. Wurde der Hausrat (Möbel etc.) bereits aufgeteilt?
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ja |
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nein, es ist aber folgende
Regelung geplant:
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21. Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse
anhängig?
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nein |
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ja, und zwar (Gegenstand, Gericht,
Aktenzeichen):
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22. Wie hoch ist das
zusammengerechnete Nettoeinkommen beider Eheleute pro Monat (ungefähre
Angaben reichen aus)? |
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€ |
(Das Einkommen wird benötigt, um die
Prozesskosten zu berrechnen und den Gerichtsostenvorschuss einzahlen zu
können. Je höher das Einkommen ist, desto höher
sind die Kosten. Es reicht aus, dass Sie uns das Einkommen ungefähr
mitteilen. Unterlagen benötigen wir nicht. Sie können dieses Feld auch offenlassen; wir werden uns dann
mit Ihnen in Verbindung setzen.) |
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23. Weitere Mitteilungen:
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Kontakt:
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24. Ihre Email-Adresse:
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| Bitte wiederholen Sie Ihre Email-Adresse noch einmal: |
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25. für evtl. Rückfragen geben Sie bitte Ihre
Telefonnummer an: |
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VOLLMACHT:
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