Wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld steht nicht dem Kind, sondern den Eltern zu.

Berechtigt zum Bezug von Kindergeld ist, wer entweder in Deutschland seinen Wohnistz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder wer als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ind Ausland versetzt wurde. Ausländer bekommen aber grundsätzlich nur dann Kindergeld, wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Das Kindergeld wird unabhängig davon bezahlt, wieviel Einkommen die Eltern haben.

Bei getrennt lebenden Eltern erhält das Kindergeld  derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind angemeldet ist.  

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