Wieviel Kindesunterhalt wird geschuldet?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird in mehreren Schritten ermittelt:

1. Der Unterhaltsbedarf des Kindes:

Zunächst wird - sozusagen als Ausgangswert - der sogenannte Unterhaltsbedarf ermittelt. Hierbei geht es um die Frage, wieviel Geld das Kind mindestens für seinen Lebensunterhalt braucht. Die Berechnung dieses Unterhaltsbedarfs hängt davon ab, zu welcher Gruppe das Kind gehört:

2. Eigene Einkünfte des Kindes:

Auf der nächsten Stufe wird eventuell vorhandenes eigenes Einkommen des Kindes vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Näheres dazu im Kapitel "Eigene Einkünfte des Kindes".

3. Sonderbedarf:

Der "normale" Unterhalt soll die laufenden Kosten decken. Nun können aber zusätzliche Kosten entstehen, die über das normale Maß des Unterhalts hinausgehen, z.B. Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, besondere Behandlungskosten bei Krankheit des Kindes. In diesen Fällen spricht man von Sonderbedarf. Näheres dazu erfahren Sie auf der Seite "Sonderbedarf".

4. Besonderheiten bei volljährigen Kindern:

Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Deshalb muss man ausrechnen, wie sich der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes auf beide Eltern aufteilt, d.h. welcher Elternteil welchen Anteil des Unterhaltsanspruchs zu zahlen hat. Näheres hierzu siehe im Kapitel "Die Unterhaltspflicht beider Eltern gegenüber volljährigen Kindern".

5. Kindergeld:

Schließlich stellt sich noch die Frage, wie das Kindergeld mit dem Unterhalt zu verrechnen ist.