Welche Folge haben weitere Kinder für den Unterhalt?
Wenn der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte eine neue
Familie gründet, möchte er sein Einkommen oft in erster Linie dieser neuen Familie
zugute kommen lassen. Das mag im Einzelfall verständlich sein, ist
nach dem Gesetz aber in vielen Fällen nicht möglich. Insbesondere dann, wenn
aus der alten Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist es meistens nicht möglich,
die neue Familie zu bevorzugen. In manchen Fällen kann sogar der neue Ehegatte gegenüber
der alten Familie das Nachsehen haben.
Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners bei der Unterhaltsberechnung mit?
Man kann folgende Fälle unterscheiden: