Welche Folgen hat die Beziehung zu einem neuen Partner für den Ehegattenunterhalt?

In vielen Fällen hat zumindest einer der Eheleute früher oder später einen neuen Partner. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob dies Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt hat.

Diese Frage stellt sich besonders oft der Unterhaltspflichtige. Beispiel: Der Ex-Ehemann schuldet seiner Ex-Frau Ehegattenunterhalt. Als seine Exfrau einen neuen Partner hat, stellt er sich die Frage, ob er jetzt weniger oder sogar gar nichts mehr zahlen muss. Weiteres Beispiel: Der Ex-Ehemann schuldet seiner Ex-Frau Unterhalt. Der Ex-Ehemann heiratet erneut und stellt sich nun die Frage, ob er seiner Ex-Frau weniger Unterhalt zahlen muss, da er ja jetzt auch seine "neue" Frau versorgen muss.

(Wichtige Anmerkungen:
1) Wir behandeln hier nur die Auswirkungen auf den
Ehegattenunterhalt. Auf den Kindesunterhalt haben neue Partnerschaften in der Regel keinen Einfluss! Diese Frage behandeln wir hier.
2) Gehen aus der neuen Partnerschaft weitere Kinder hervor, kann dies Einfluss auf den Ehegattenunterhalt haben. Diese Frage behandeln wir
hier.)

 

Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

  1. beim Unterhaltsberechtigten:
    1.1. der Unterhaltsberechtigte heiratet erneut.
    1.2. der Unterhaltsberechtigte hat einen neuen festen Partner, ohne mit ihm verheiratet zu sein
     
  2. beim Unterhaltspfichtigen:
    2.1. der Unterhaltspflichtige heiratet erneut.
    2.2. der Unterhaltspflichtige hat einen neuen festen Partner, ohne mit ihm verheiratet zu sein.