Welche Kosten entstehen bei Scheidung-Online.de?

- ab 664,76 €

- bequeme Ratenzahlung möglich

- kostenlose Scheidung bei niedrigem Einkommen

- lesen Sie bitte auch: "So sparen Sie bei Ihrer Scheidung"
 

Die Kosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Das ist gesetzliche Vorschrift. Je niedriger das monatliche Einkommen, desto niedriger sind die Kosten. Darum fragen wir Sie im Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beide Eheleute. Es reicht völlig aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen.
Grob gerechnet kostet die Scheidung ungefähr einen halben Monatslohn (Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet). Bei guten Einkünften (über ca. 4.000,- € zusammen) ist es etwas weniger als die Hälfte, bei kleineren Einkommen (bis ca. 2.500,- € zusammen) ist es etwas mehr als die Hälfte.
Ist das Einkommen sehr gering, werden wir für Sie Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen. Falls auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann die Scheidung dann evtl. völlig kostenlos für Sie sein.
Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, so senkt auch dies die Kosten. Das gilt auch für Kinder aus früheren Beziehungen.
Ist die Scheidung einverständlich, so ist eine Reduzierung des Streitwerts um bis zu 30% möglich (Näheres dazu
hier).
Scheidung-Online.de legt auf jeden Fall immer die günstigste Berechnungsmethode zugrunde, die zu den niedrigsten Kosten führt. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber verbindlich, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Sie haben zwei einfache Möglichkeiten, die genauen Kosten Ihrer Scheidung bei uns zu erfahren:

1. Sie fragen uns. Per E-Mail oder per Telefon (0211 58 688 01). Die Auskunft ist kostenlos. Wir brauchen von Ihnen folgende Informationen:


2. Sie rechnen sich die Kosten anhand unserer Informationen selber aus. Bitte folgen Sie dem Link "Berechnung der Scheidungskosten".

Weitere Infos rund um die Kosten (z.B.: Welcher Ehegatte muss die Kosten zahlen? Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?) finden sie hier.

FAQ - Häufige Fragen zu den Scheidungskosten: