Welche Kosten entstehen bei Scheidung-Online.de?
- ab 664,76 €
- bequeme Ratenzahlung möglich
- kostenlose Scheidung bei niedrigem Einkommen
- lesen Sie bitte auch: "So sparen Sie bei Ihrer Scheidung"
Die Kosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Das ist gesetzliche
Vorschrift. Je niedriger das monatliche
Einkommen,
desto niedriger sind die Kosten. Darum fragen wir Sie im Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beide Eheleute. Es
reicht völlig aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen.
Grob gerechnet kostet die Scheidung ungefähr einen halben Monatslohn (Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet). Bei guten Einkünften (über ca. 4.000,- € zusammen) ist es etwas weniger als die Hälfte, bei kleineren Einkommen (bis ca. 2.500,- € zusammen) ist es etwas mehr als die Hälfte.
Ist das Einkommen sehr gering, werden wir für Sie Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen. Falls auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, kann die Scheidung dann evtl. völlig kostenlos für Sie sein.
Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, so senkt auch dies die Kosten. Das gilt auch für Kinder aus
früheren Beziehungen.
Ist die Scheidung einverständlich, so ist eine Reduzierung
des Streitwerts um bis zu 30% möglich (Näheres dazu hier).
Scheidung-Online.de legt auf jeden
Fall immer die günstigste Berechnungsmethode zugrunde, die zu den niedrigsten
Kosten führt. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber verbindlich, die Kosten so gering
wie möglich zu halten.
Sie haben zwei einfache Möglichkeiten, die genauen Kosten Ihrer Scheidung bei uns zu erfahren:
1.
Sie fragen uns. Per E-Mail
oder per Telefon (0211 58 688 01). Die Auskunft ist kostenlos. Wir brauchen von
Ihnen folgende Informationen:
- Wie hoch ist - ungefähr - das monatliche Nettoeinkommen
beider Eheleute? (Ungefähre Angaben reichen
völlig aus, wir brauchen keine Gehaltsbescheinigungen. Je höher der
Verdienst ist, desto höher sind die Kosten.)
- wWe viele unterhaltsberechtigte Kinder sind vorhanden?
- Handelt es sich um eine einverständliche Scheidung?
- Wie viele Jahre sind Sie bereits verheiratet (von der Eheschließung bis heute)?
- Soll der Versorgungsausgleich
(Rentenausgleich) durchgeführt werden?
2. Sie rechnen sich die Kosten anhand unserer Informationen selber
aus. Bitte folgen Sie dem Link "Berechnung
der Scheidungskosten".Weitere Infos rund um die Kosten (z.B.: Welcher Ehegatte muss die Kosten zahlen? Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?) finden sie hier.
FAQ - Häufige Fragen zu den Scheidungskosten:
- Entstehen weitere Kosten, z.B.
Auslagen oder Fahrkosten des Anwalts zum Gerichtstermin?
Nein! Im Einzelnen:
1. Porto- und Telefonkosten: Diese Kosten sind bereits in den Beträgen
enthalten, es entstehen hierfür also keine
zusätzlichen Kosten.
2. Kosten für die Anreise des Anwalts zum Gerichtstermin: Solche Kosten fallen
in der Regel nicht an. Grundsätzlich kommen wir nicht persönlich aus Düsseldorf
zum Gericht, sondern wir beauftragen - für Sie kostenlos - einen unserer zusammenar
örtlichen Kooperationsanwälte am
Gerichtsort damit, den Termin wahrzunehmen. Das ist bei einer
einverständlichen Scheidung völlig unproblematisch, denn in diesen
Fällen dauert der Scheidungstermin oft nur wenige Minuten. Wir arbeiten seit vielen
Jahren mit zuverlässigen Rechtsanwälten in allen Regionen Deutschlands zusammen.
Durch die Einschaltung des ortsansässigen Anwalts
entstehen Ihnen übrigens keine zusätzlichen Kosten, die
Scheidung wird also nicht teurer. Nur, falls Sie ausnahmsweise doch wünschen, dass Rechtsanwalt
Sperling Ihren Scheidungstermin persönlich wahrnimmt,
können bei größeren Entfernungen weitere Kosten entstehen.
- Wann muss ich zum ersten Mal etwas
zahlen?
Wir freuen uns über Ihr Vertrauen.
Aber Sie müssen bei und nicht "ins Blaue hinein" zahlen,
sondern können uns kontrollieren! Nachdem wir die Scheidung beim Gericht eingereicht haben, vergibt
das Gericht ein Aktenzeichen (Geschäftsnummer). Dieses Aktenzeichen
teilen wir Ihnen mit. Erst dann schicken wir Ihnen die erste Rechnung.
Sie können sich also, wenn Sie wollen, anhand des Aktenzeichens selbst bei Gericht
vergewissern, dass alles in Ordnung ist, bevor Sie etwas zahlen.
- Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Kein Problem. Wir bitten nur darum, sämtliche Kosten spätestens bis zum Gerichtstermin zu zahlen.
- Wie sieht es mit Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)
aus?
Wir können Ihre Scheidung auch mit
Prozesskostenhilfe durchführen,
wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dann ist die Scheidung
billiger, evtl. sogar umsonst. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass das Gericht
die Anwaltskosten zahlt. Sie können diese Kosten dann in Raten beim
Gericht abzahlen. Der Vorteil liegt darin, dass die Gesamtkosten geringer
sind. Wenn Sie beide ein besonders geringes Einkommen (bzw. hohe Ausgaben)
haben, ist die Scheidung möglicherweise sogar kostenlos. Die Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass beide Ehegatten nur ein
geringes Enkommen bzw. hohe Schulden haben. Ist nur einer der Ehegatten "arm",
während der andere ein gutes Einkommen hat, gibt es keine
Prozesskostenhilfe. Denn in diesem Fall muss erst mal der besser verdienenden
Ehegatte zu den Kosten herangezogen werden. Falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir
sie für Sie beim Gericht beantragen. Hierzu müssen Sie ein
Formular ausfüllen, das wir Ihnen zuschicken. Wir brauchen
Gehaltsbescheinigungen beider Eheleute, eine Kopie des Mietvertrags und
Unterlagen über evtl. Schulden (Kopien reichen).
Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie auf der
Seite "Prozesskostenhilfe".