Mehr als 12.000 erfolgreiche Scheidungen.
Bundesweit zugelassen seit 1992.
Scheidung Online – so läuft es ab:
1. Sie informieren sich auf unserer Webseite über unser Verfahren. Telefonisch oder per Email können wir Ihnen Ihre Fragen beantworten.
2. Auf Wunsch senden wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Online Scheidung.
3. Alle Ihre Fragen rund um Ihre Scheidung beantworten wir kostenlos.
4. Sie füllen den Scheidungsantrag auf unserer Homepage aus.
5. Sie scannen Ihre Heiratsurkunde oder schicken uns eine Kopie zu. (Die Heiratsurkunde finden Sie in Ihrem Familienstammbuch, oder Sie erhalten sie als Abschrift beim Standesamt). Die Heiratsurkunde können Sie gerne auch nachreichen.
6. Wir schicken Ihnen online den formulierten Scheidungsantrag zu und reichen die Scheidung beim Familiengericht ein.
7. Das Familiengericht legt nach Eingang des Scheidungsantrages eine Gerichtsakte an und schickt Ihnen anschließend die Gerichtskosten-Rechnung. Sobald diese beglichen ist, wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt. Ihr Ehegatte wird vom Gericht gebeten, eine Stellungnahme zum Antrag abzugeben.
8. Am Ende des Verfahren steht ein ein sehr kurzer Gerichtstermin (meist ca. 5 bis 10 Minuten), in welchem der Scheidungsbeschluss verkündet wird.
Die wesentlichen Vorteile bei Scheidung Online:
Zeit sparen:
Sie müssen keinen externen Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren, müssen keinen längeren Weg dorthin zurücklegen, sich keinen Urlaubstag nehmen. Sie sitzen auch nicht länger in einem Wartezimmer herum. Ebenfalls entfällt ein zeitaufwändiger Schriftverkehr per Post. Es entstehen keine Extratermine in einer Kanzlei, wenn Sie Beratungsbedarf haben. Sie müssen auch nicht lange auf Antworten und gar auf die Post warten. Die Scheidung Online läuft über ein langjährig erprobtes digitales Verfahren, mit schneller Bearbeitung und schnellen Antworten auf Ihre Fragen. Sie erledigen alle Formalitäten rund um Ihre Scheidung einfach von zu Hause.
Kosten sparen:
Wir halte Ihre Kosten so niedrig wie möglich. Wir finden auch für Ihre Scheidung die günstigste Lösung. Bei uns gibt es keine Überraschung mit zusätzlichen Kosten. Denn alle weiteren Fragen, die bei einer Scheidung zu regeln sind können Sie mit unserer Hilfe kostenlos ohne Gerichts- und Anwaltskosten klären. Zum Beispiel Unterhalt, Kinder, Wohnung und Vermögensfragen.
Eine einvernehmliche Onlinescheidung mit nur einem einzigen Anwalt gilt als finanziell vorteilhafteste Scheidung. Und gleichzeitig belastet eine Onlinescheidung nervlich am wenigsten. Wir beraten Sie kostenlos über alle Folgesachen der Scheidung wie
– Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt,
– die Aufteilung des Vermögens,
– Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder,
– steuerliche Fragen im Zusammenhang von Trennung und Scheidung.
Unser Ziel ist, zu vermeiden, dass Sie auch solche Fragen vor Gericht regeln müssen. Das ist den meisten Fällen nicht nötig und kostet nur Geld. Wir besitzen sehr viel Erfahrung, um zwischen den Eheleuten zu vermitteln.
Welche Kosten fallen an?
Wir von Scheidung-Online.de vermeiden alle unnötigen Kosten. Und wir konzentrieren uns auf das wirklich wichtigen Punkte. Denn wir helfen Ihnen, alle Punkte ohne Gericht zu regeln, für die man das Gericht nicht zwingend braucht. Ihr Vorteil: dadurch bleiben die Kosten Ihrer Scheidung schlank. Günstiger ist unmöglich!
Wir sind bundesweit tätig. Ihnen entstehen deshalb keinerlei Mehrkosten, egal wo die Scheidung stattfindet. Auch Spesen fallen bei uns nicht an.
Gemeinsam mit einer Kopie Ihres Scheidungsantrages erhalten Sie von uns per Email eine Schätzung der wahrscheinlichen Kosten. Sie können aber auch vorab unverbindlich einen Kostenvoranschlag von uns erhalten
Das Gesetz bestimmt, dass sich sich die Kosten nach dem Netto-Einkommen beider Eheleute bestimmt. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Kinder Unterhalt von einem oder von beiden Eheleuten bekommen. Uns reicht es aus, wenn Sie uns Ihr Einkommen ungefähr mitteilen. Wir benötigen also keine genauen Nachweise wie Lohnabrechnungen oder Ähnliches.
Übrigens: Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, braucht einen Anwalt. Wenn beide Eheleute sich einig sind, braucht nämlich nur einer der Eheleute einen Anwalt. So können Sie also weitere Kosten sparen.
Lesen Sie auch:
Unsere Seite “Häufige Fragen zu den Scheidungskosten“.