Ist für die Ehescheidung ein Anwalt nötig?scheidung

Nach § 78 ZPO (Zivilprozessordnung) kann ein Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden. Daraus folgt, dass jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt braucht, der den Scheidungsantrag stellt.

Der Anwalt muss den Scheidungsantrag verfassen, ihn unterscheiben und beim Gericht einreichen. Der Anwalt muss auch beim Scheidungstermin vor Gericht unbedingt anwesend sein.

Auch bei einverständlichen Scheidungen und kurzen Ehen ist eine Scheidung ohne einen Anwalt nicht möglich. Eine Scheidung beim Notar ist ebenfalls nicht möglich.