Das auf die Ehescheidung anzuwendende
Recht
bei der Beteiligung von Ausländern
Folgende Fälle sind denkbar:
1. Ein Ehegatte ist Deutscher, der andere hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
Falls der deutsche Ehegatte bereits bei Eheschließung Deutscher war, wird auf die Scheidung deutsches Recht angewandt. Das gilt auch dann, wenn die Heirat im Ausland stattfand.
Falls der deutsche Ehegatte erst nach
der Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, kann es etwas komplizierter
werden: hatten in diesem Fall bei der Heirat beide Eheleute dieselbe Staatsangehörigkeit,
so richtet sich das anzuwendende Recht nach dem Recht dieses Staates.
Beispiel:
Bei der Heirat hatten beide Eheleute die russische Staatsangehörigkeit. Nach
der Heirat erwirbt der Ehemann die deutsche Staatsangehörigkeit, die Ehefrau
behält die russische Staatsangehörgkeit. In diesem Fall erfolgt die Scheidung
nach russischem Recht.
2. Beide Ehegatten haben eine ausländische Staatsangehörigkeit
Sind beide Ehegatten Ausländer, so findet deren Heimatrecht Anwendung, wenn sie beide die gleiche Staatsangehörigkeit haben. Sind sie verschiedener Staatsangehörigkeit und leben sie gemeinsam in Deutschland, so richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht.
Beispiel 1: Die Eheleute haben beide die griechische Staatsangehörigkeit. Dann findet die Scheidung nach griechischem Recht statt.
Beispiel 2: Der Ehemann ist Deutscher, die Ehefrau kommt aus der Ukraine. Wenn die Eheleute sich in Deutschland scheiden lassen, findet deutsches Recht statt.
Wenn ausländisches Recht anzuwenden ist, dann entscheidet das deutsche Gericht nach diesem ausländischen Recht. Bei der Ehescheidung von z.B. zwei türkischen Staatsangehörigen muss der deutsche Richter also das türkische Scheidungsrecht anwenden. In dem meisten Fällen ist dies gar kein Problem, weil die Familiengesetze der meisten Länder in Deutschland bekannt ist. Bei "exotischen" Ländern kann das aber schon mal schwieriger sein. Dann muss eventuell ein Rechtsgutachten von einer Hochschule eingeholt werden.
Zu beachten ist, dass manche ausländische Gesetze sehr viel strengere Scheidungsvoraussetzungen haben als das deutsche Recht. Italienische Staatsbürger z.B. müssen nicht nur ein Jahr, sondern drei Jahre getrennt leben, bevor sie die Scheidung einreichen können.