Welche Dokumente werden für die Scheidung gebraucht?
1. Heiratsurkunde
Bei jeder Scheidung muss entweder die Heiratsurkunde oder ein "Auszug aus dem Familienregister" vorgelegt werden. Letzterer ist ein Computerausdruck, der sich meistens hinten im Stammbuch befindet.
Allerdings brauchen wir diese beiden Dokumente nicht, um die Scheidung einzureichen. Deshalb können Sie uns den Scheidungsauftrag auch erteilen, wenn Sie weder Heiratsurkunde noch Eheregister-Auszug zur Hand haben. Eins von beiden muss dann allerdings möglichst innerhalb der ersten Wochen nachgereicht werden.
Manche Gerichte verlangen die Originale, die meisten Richter begnügen sich jedoch mit Kopien.
2. Falls vorhanden: Notarvertrag
Ein notarieller Ehevertrag bzw. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung muss ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. Vor Allem dann, wenn in diesem Vertrag Regelungen zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) getroffen wurden.
Auch hier gilt: Wir können die Scheidung auch ohne eine Kopie des Notarvertrags einreichen, die Kopie kann nachgeliefert werden.
3. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
In einigen seltenen Fällen verlangen Richter die Geburtsurkunden der Kinder. In der Regel werden sie aber nicht gebraucht.
4. Passkopien:
In seltenen Fällen kann auch schon mal eine Passkopie verlangt werden. Aber auf keinen Fall, um die Scheidung einzureichen.