Ist die Scheidung per Internet etwas für mich?

Ist die Scheidung per Internet etwas für mich?

Einfache Scheidung per Internet

Kann ich die Scheidung online beantragen?

Egal wie einfach oder kompliziert Ihr Fall ist: Sie können die Scheidung in jedem Fall bei uns online beantragen. Auch bei schwierigen Fällen erhalten Sie von uns eine ausführliche rechtliche Beratung während des gesamten Verfahrens.

Mein Ehegatte stimmt der Scheidung nicht zu, kann ich trotzdem die Online-Scheidung wählen?

Ja. Ob der andere Ehegatte zustimmt oder nicht, macht für den Ablauf des Verfahrens keinen großen Unterschied. Falls Ihr Ehegatte nicht zustimmt, verlangt das Gericht die Angabe eines ausreichenden Scheidungsgrundes (dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nötig). Dabei kann es sich auch um einen Grund handeln, der erst nach der Trennung eingetreten ist.

Beispiel: Nach der Trennung der Eheleute geht der Ehemann eine neue feste Beziehung ein. Im Scheidungsverfahren stimmt seine Ehefrau der Scheidung nicht zu. Der Ehemann kann seine neue feste Beziehung als Scheidungsgrund anführen, obwohl diese Beziehung nicht der Anlass der Trennung war. Zu den eigentlichen Trennungsgründen muss dann gar nichts mehr gesagt werden.

Gür die meisten Richterinnen und Richter steht fest: leben die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt und ist einer der beiden Eheleute fest zur Scheidung entschlossen, dann ist die Ehe zerrüttet.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie und Ihr Ehepartner bereits mindestens ein Jahr getrennt leben und sich dass Gericht davon überzeugt, dass Sie die Ehe auf keinen Fall fortsetzen wollen, dann wird gescheiden – auhc gegen den Willen des anderen Ehegatten.