Muss das
Scheidungsverfahren in Düsseldorf (Kanzleisitz) durchgeführt werden?
Nein. Unsere Kanzlei hat zwar ihren
Sitz in Düsseldorf, das ist aber unerheblich. Welches Gericht für Ihre Scheidung
örtlich zuständig ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln:
Grundsätzlich ist für jede Ehescheidung nur ein einziges
Gericht in Deutschland
örtlich zuständig. Die Eheleute können sich deshalb meistens nicht aussuchen,
bei welchem Gericht sie sich scheiden lassen wollen (einzige Ausnahme: siehe
unten Beispiel 3).
Das für eine Ehescheidung örtlich zuständige Gericht ist in folgender Reihenfolge zu
ermitteln:
- Wohnen die Eheleute im selben Gerichtsbezirk, so ist das für diesen Bezirk zuständige Gericht zuständig.
- Lebt bei einem der Ehegatten mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind, so muss die Scheidung bei demjenigen Gericht eingereicht werden, das für diesen Ort zuständig ist.
- Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so ist dasjenige Amtsgericht
zuständig, in dessen Bezirk die letzte gemeinsame Wohnung der Ehegatten war,
wenn einer der Ehegatten noch in diesem Amtsgerichtsbezirk wohnt.
- Wohnt keiner der Ehegatten mehr an dem letzten gemeinsamen Wohnort
oder wenigstens im dazugehörigen Amtsgerichtsbezirk, und sind auch keine minderjährigen
Kinder vorhanden, so ist dasjenige Gericht
zuständig, in dessen Bezirk der jeweils andere Ehegatte wohnt (siehe unten Beispiel
3).
- Falls keiner der beiden Ehegatten in Deutschland lebt, ist zu unterscheiden: leben beide außerhalb der EU, dann ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg zuständig. Lebt dagegen mindestens ein Ehegatte in einem EU-Land, so sind meistens nur die Gerichte dieses EU-Landes zuständig. In einem solchen Fall müssten Sie uns bitte kontaktieren.
Völlig unwichtig dagegen ist:
- wo Sie geheiratet haben
- wo unsere Anwaltskanzlei sitzt.
Beispiele:
- Die Ehegatten wohnten zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist mit dem
gemeinsamen Kind nach Köln gezogen. Zuständig ist das Amtsgericht Köln.
- Die Ehegatten wohnten zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist nach Köln
gezogen. Gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden. Der Ehemann wohnt weiterhin in
Hamburg. Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg.
- Die Ehegatten wohnten zuletzt
zusammen in Hamburg. Die Ehefrau ist nach Köln
gezogen, der Ehemann nach Bremen. Gemeinsame Kinder sind nicht vorhanden. Wenn
die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt, ist das Amtsgericht Bremen zuständig;
wenn der Ehemann den Scheidungsantrag stellt, ist das Amtsgericht Köln
zuständig.