Unterhaltsrelevantes Einkommen: Anrechnung von Überstundenvergütung, Spesen, Gratifikationen usw. (A - Z)
Der Unterhaltspflichtige kann die Abfindung auch zur Bezahlung von Schulden verwenden, wenn diese Schulden selbst unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden können (näheres dazu siehe hier).
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