Ist im Unterhaltsprozess ein Anwalt nötig?

Werden Unterhaltsansprüche zusammen mit der Scheidung in ein und demselben Verfahren geltend gemacht, so ist hierfür ein Anwalt erforderlich. Dieses sogenannte Verbundverfahren ist aber nur bei nachehelichem Unterhalt möglich, Trennungsunterhalt muss immer in einem eigenen Verfahren geltend gemacht werden.

Werden Unterhaltsansprüche in einem eigenen Prozess geltend gemacht, so ist kein Anwalt erforderlich, egal wie hoch der geforderte Unterhalt ist.

Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht herrscht allerdings Anwaltszwang.

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