Das Umgangsrecht:
Trennen sich die Eltern, so leben und wohnen die Kinder meist nur
bei einem Elternteil. Das Kind hat aber das Recht, seinen getrennt lebenden
Elternteil zu sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, als auch dann, wenn
das Sorgerecht allein dem Elternteil zusteht, bei dem die Kinder
leben. Umgekehrt hat auch der getrennt lebende Elternteil ein eigenes,
einklagbares Umgangsrecht mit dem Kind.
Häufig wird das Umgangsrecht des Elternteils auch "Besuchsrecht" genannt.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht der Eltern.
Wem steht das Umgangsrecht zu?
Umfang
des Umgangsrechts
Kosten des Umgangs
weitere Einzelheiten zum Umgangsrecht
Anspruch auf Auskunft über persönliche Angelegenheiten des Kindes