Unterhalt Einkommensberechnung

Die Unterhaltsberechnung ist gar nicht mal so schwer

Wie wird das Einkommen für den Unterhalt berechnet?

Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen der Beteiligten ab. Für die Berechnung von Kindesunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt kommt es deshalb entscheidend auf die richtige Ermittlung des so genannten “anrechenbaren Einkommens” an. Diese Einkommensberechnung erfolgt grundsätzlich für beide Seiten gleich – also sowohl für den Unterhaltsgläubiger als auch für den Unterhaltsschuldner.

Das anrechenbare Einkommen ist nicht identisch mit dem steuerlichen Nettoeinkommen. Oft ist es niedriger, weil bei der Einkommensberechnung im Unterhaltsrecht noch weitere Ausgaben abgezogen werden können.

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