Auslandsfälle im Unterhaltsrecht

Auslandsfälle im Unterhaltsrecht

Auslandsfälle

Unterhaltsberechnung in Auslandsfällen

Oft lebt einer der Beteiligten eines Unterhaltsverfahrens im Ausland, wo vielleicht völlig andere Einkommensverhältnisse bestehen. Welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe des Unterhalts?

Bei Auslandsfällen ist zum einen danach zu unterscheiden , ob es sich um Kindes– oder um Ehegattenunterhalt handelt. Zum anderen macht es einen Unterschied, ob der Unterhaltsberechtigte (also z.B. das Kind) oder der Unterhaltspflichtige (also z.B. der Vater) im Ausland lebt.

Wählen Sie also bitte “Ihren” Fall, je nachdem ob es um Kindesunterhalt oder um Ehegattenunterhalt geht, und ob der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt.

Ehegattenunterhalt:

Kindesunterhalt:

Ergänzend zu unseren Informationen empfehlen wir die kostenlose Broschüre “Auslandsunterhalt” des Bundesamtes für Justiz, die Sie hier downloaden können: