Darum sind die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte für Sie wichtig:

Das Unterhaltsrecht ergibt sich nur zu einem geringen Teil direkt aus dem Gesetz. Über 90% aller Unterhaltsregeln beruhen auf Rechtsprechung der Gerichte. Welche Schulden vom Einkommen abgezogen werden können, wie Überstunden angerechnet werden oder in welchem Umfang eine Ehefrau berufstätig sein muss, steht nicht im BGB, sondern wird von den Gerichten entschieden.

Damit die Rechtsprechung zumindest regional einheitlich ist, haben die Oberlandesgerichte (OLG) so genannte “Unterhaltsleitlinien” verfasst. Diese Leitlinien gelten im jeweiligen OLG-Bezirk und unterscheiden sich in einzelnen Punkten.

Ergänzend zu den Ausführungen auf unserer Seite sollten Sie daher auch immer die Leitlinien “Ihres” OLGs beachten.

Die aktuellen Unterhaltsleitlinien “Ihres” Oberlandesgerichts finden Sie auf der Homepage der Fachzeitschrift “Familienrechtsberater” .