Nichts!

Warum ein Unterhaltsrechner aus dem Internet nicht weiterhilft:

Wir werden häufig gefragt, warum wir keinen Unterhaltsrechner anbieten, wie z.B. auf der Seite http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/unterhaltsrechner.html für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Ganz einfach: weil solche “Unterhaltsrechner” sinnlos sind und fast immer völlig falsche Beträge berechnen!

Warum ist das so? Diese Online-Unterhaltsrechner errechnen einen Unterhaltsbetrag, nachdem man das Einkommen eingegeben hat. Das Hauptproblem bei der Unterhaltsberechnung liegt aber gerade darin, das Einkommen richtig zu emitteln! In 90% aller Unterhaltsstreitigkeiten geht es gerade darum, was im einzelnen als Einkommen anzurechnen ist, welche Abzüge möglich sind usw. Es macht natürlich einen großen Unterschied, ob man z.B. den Mietwert einer selbstgenutzten Immobilie oder eine Abfindung zum Einkommen hinzurechnet oder nicht, oder ob man Fahrtkosten zur Arbeit, Schulden oder eine zusätzliche Altersvorsorge abziehen kann oder nicht. Oft wird auch um die Frage gestritten, ob ein Beteiligter erwerbstätig sein muss. Solche Fragen kann Ihnen kein Rechenprogramm beantworten, denn die Antworten hängen von den konkreten Umständen Ihres Falles ab!

Steht das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen aber erst einmal fest, so braucht man gar kein Rechenprogramm mehr: Der Kindesunterhalt zum Beispiel lässt sich dann ganz einfach anhand der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Entsprechendes gilt für den Ehegattenunterhalt: der Ehegattenunterhalt beträgt i.d.R. 45% des Netto-Einkommensunterschieds.

Auf unseren Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zur Berechnung des Einkommens . Sollten Fragen offen sein, können Sie uns einfach und kostenlos eine E-Mail schicken.

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch zu einem geringen Preis eine professionelle Unterhaltsberechnung .