Kindesunterhalt und Wehrdienst:
Während des Wehrdienstes wird Unterkunft, Verpflegung etc. von der Bundeswehr umsonst zur Verfügung gestellt. Ausserdem gibt es einen (bescheidenen) Wehrsold. Damit ist der Bedarf des Wehrpflichtigen bereits weitgehend abgedeckt.
Die Eltern schulden nur Unterhalt, sofern es um die Finanzierung von besonderen Aufwendungen geht, die auch bisher von den Eltern finanziert wurden, z.B. Pkw-Kosten, Mietkosten einer Privatwohnung, Kosten für Musikunterricht. I.d.R. wird daher ein - verminderter - Unterhalt nur geschuldet, wenn die Eltern in guten finanziellen Verhältnissen leben.