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Kinder im Verfahren vor dem Familiengericht

In einem Scheidungsverfahren ihrer Eltern müssen Kinder in aller Regel nicht vor dem Familiengericht erscheinen. Denn rein rechtlich werden sie von der Scheidung nicht betroffen.

Anders ist es aber in Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. Zwar sind die Kinder an diesen Prozessen nicht unmittelbar beteiligt. Das Gericht darf aber trotzdem nicht über die Köpfe der Kinder hinweg entscheiden. Vielmehr muss es die Kinder anzuhören und nach ihrer Meinung und ihren Wünschen befragen, z.B. bei welchem Elternteil die Kinder leben wollen. Auch noch relativ kleine Kinder müssen angehört werden. Diese Anhörungen finden meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Gerichte bemühen sich um eine möglichst kindgerechte Ausgestaltung. Für kleinere Kinder gibt es oft Warteräume mit Spielzeug.

Die Pflicht des Gerichts, Kinder anzuhören, bedeutet aber nicht unbedinbgt, dass die gerichte dann so entscheiden, wie die Kinder es wollen. Der Kinderwunsch ist nur einer von mehreren Aspekten, die die Gerichte berücksichtigen müssen – freilich ein gewichtiger Aspekt. Wenn sich aber der Kindeswille als nicht durchführbar herausstellt oder gegen das Kindeswohl wäre, kann das Gericht auch “gegen das Kind” entscheiden.

Das nebenstehende Video gibt Ihnen weitere wichtige Informationen zum Thema “Kinder vor dem Familiengericht”.