Die Scheidung erfolgt in Deutschland nach deutschem Recht. Es gibt keinerlei Besonderheiten.

Welche Staatsangehörigkeit die Eheleute früher einmal hatten, spielt keine Rolle.

Es ist auch egal, wo die Eheleute geheiratet haben. War die Heirat im Ausland, muss man sich also nicht im Ausland scheiden lassen. Die Scheidung kann in Deutschland erfolgen. Sogar dann, wenn die ausländische Heirat in Deutschland nicht registriert wurde.