Ist trotz unbekannter Adresse des Ehegatten eine Scheidung möglich?

Eine Scheidung kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Adresse des anderen Ehegatten bekannt ist. Denn das Gericht muss dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zustellen und ihm Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Außerdem muss das Gericht den anderen Ehegatten auch zum Scheidungstermin laden können.

Oft ist die aktuelle Adresse des anderen Ehegatten aber unbekannt, vor allem bei langer Trennungsdauer. Es fragt sich dann, ob die Scheidung ausnahmsweise auch ohne Adresse des anderen Ehegatten durchgeführt werden kann?

Antwort: Ja, das ist möglich. Aber man muss dem Gericht nachweisen, dass man ergebnislos alles versucht hat, die Adresse herauszufinden. Für das Gericht reicht es nämlich nicht aus, dass man die Adresse einfach nicht kennt. Vielmehr verlangt das Gericht, dass man alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Adresse in Erfahrung zu bringen.
Dazu gehört z.B.:
– eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt
– Postnachfrage
– Nachfragen bei den Eltern und sonstigen Verwandten des Ehegatten, ggfl. auch im Ausland
– ggfl. Nachfrage bei ausländischen Behörden
– Nachfrage beim Arbeitgeber des Ehegatten
– Nachfrage bei Freunden.

Alle diese Versuche müssen dem Gericht glaubhaft gemacht werden. Nachfragen bei Behörden sollte man also schriftlich stellen bzw. sich schriftlich beantworten lassen. Bei Nachfragen bei anderen Personen, z.B. Verwandten, sollte man sich notieren, wann man mit wem gesprochen hat und wie die Antwort ausgefallen ist.