Hat eine Trennung ohne Scheidung Vorteile oder eher Nachteile?

Manchmal dauert eine Trennung viele Jahre, bis sich einer der Ehepartner entschließt, sich scheiden zu lassen. Viele Eheleute fragen sich auch, ob sie sich überhaupt scheiden lassen sollen oder ob es nicht ausreicht, dass sie getrennt leben.

Es fragt sich, welche Vor- und Nachteile eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung haben kann. Hierzu muss man wissen, dass die gesamte Trennungszeit bis zur Scheidung rechtlich weiterhin als Ehezeit gilt.

Was sind die Vorteile einer Trennung ohne Scheidung?

1. Eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung bietet keine steuerlichen Vorteile! Viele Eheleute glauben, sie müssten erst nach einer Scheidung die Steuerklasse ändern. Das ist aber falsch. Denn nicht die Scheidung hat Einfluss auf die Steuerklasse, sondern die dauernde Trennung! Auch bei einer Trennung ohne Scheidung muss deshalb die Steuerklasse geändert werden. Und zwar müssen die Steuerklassen bereits zum Beginn des nächsten Kalenderjahres geändert werden, das auf die Trennung folgt. Eheleute, die sich z.B. im Jahre 2021 trennen, müssen also ab dem 1.1.2022 bereits die neuen Steuerklassen haben. Ob sich die Eheleute jemals scheiden lassen oder nicht, ist  dem Finanzamt dagegen völlig egal.

2. Familienmitversicherung in der Krankenkasse: Ist z.B. die Ehefrau beim Ehemann in dessen Krankenkasse mitversichert, so bleibt diese Mitversicherung trotz der Trennung ohne Scheidung bestehen. Sie endet erst mit Rechtskraft der Scheidung.

3. Erbrecht: Solange kein Scheidungsantrag eingereicht ist, besteht trotz einer Trennung das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten. Dieses Erbrecht erlischt erst mit Einreichung des Scheidungsantrags.

4. Aufenthaltsrecht: Ist einer der Ehegatte Ausländer und besitzt dieser Ehegatte nur wegen der Ehe ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, so erlischt dieses Aufenthaltsrecht in der Regel bereits mit der endgültigen Trennung der Eheleute. Die Ehe trotz offenkundiger Trennung weiter aufrecht zu erhalten bietet also in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht keine Vorteile.

Und die Nachteile?

1. Solange die Ehe nicht geschieden ist, kann ein Ehegatte natürlich nicht neu heiraten. Das stellt sich oft gerade dann als sehr hinderlich heraus, wenn die neue Eheschließung aus irgendeinem Grund “dringend” ist. Denn dann muss erst die alte Ehe geschieden werden, was leicht sechs bis zehn Monate dauern kann.

2. Erbrecht: Solange die Ehescheidung nicht beantragt wurde, erbt im Todesfall der getrennt lebende Ehegatte nach den gesetzlichen Vorschriften. Wer das nicht will, muss die Scheidung einreichen oder mit dem anderen Ehegatten einen Erbverzicht vereinbaren. Dies geht freilich nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten.

3. Unterhalt: Bei einer Trennung ohne Scheidung muss der besser verdienende Ehegatte dem anderen Ehegatten Trennungsunterhalt zahlen, solange die Ehe nicht geschieden ist. Der andere Ehegatte kann auf diesen Trennungsunterhalt auch nicht wirksam verzichten! Zwar zwingt niemand den anderen Ehegatten, den Unterhalt tatsächlich zu fordern. Der besser verdienende Ehegatte muss aber immer damit rechnen, dass der andere Ehegatte doch noch Trennungsunterhalt fordert. Dieser Trennungsunterhalt wird dann aufgrund der aktuellen Einkommenssituation berechnet. Ist das Einkommen des Unterhaltspflichtigen seit der Trennung gestiegen, so steigt möglicherweise auch der Trennungsunterhalt.

Beschließt einer der Ehegatten, sich nach längerer Trennungszeit doch noch zu scheiden, so kann eine lange Trennungszeit Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Unterhalts haben. Denn in vielen Fällen hängt die Dauer des nachehelichen Unterhaltsanspruchs von der Dauer der Ehe ab. Da die Trennungszeit zur Ehezeit zählt, verlängert sich durch eine lange Trennungszeit also auch die Zeit, für die nachehelicher Unterhalt verlangt werden kann. Eventuell ist die Ehezeit sogar so lang, dass überhaupt keine zeitliche Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs mehr vorgenommen werden kann.

4. Rente: Im Falle einer Scheidung ist grundsätzlich der so genannte Versorgungsausgleich durchzuführen, also der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte (Näheres zur Möglichkeit, den Versorgungsausgleich bei langer Trennungsdauer zeitlich zu befristen, erfahren Sie unter ” Härtefälle im Versorgungsausgleich “). Findet keine Scheidung statt, dann werden auch die Rentenpunkte nicht geteilt. Je nachdem kann das natürlich auch vorteilhaft sein. Stirbt einer der Eheleute, so erhält der andere Ehegatte meistens Witwenrente, die höher ist, als der Vorteil aus dem Versorgungsausgleich. Ein Problem stellt sich aber immer dann, wenn die Eheleute sich lange Zeit nicht scheiden lassen, irgendwann dann aber einer der Eheleute doch die Scheidung will. Denn der Versorgungsausgleich wird immer von der Heirat bis zum Scheidungsantrag berechnet. Und zwar auch dann, wenn die Eheleute viele Jahre lang getrennt gelebt haben. Mit anderen Worten: kommt es erst viele Jahre nach der Trennung zur Scheidung, fällt der Versorgungsausgleich viel höher aus, als wenn die Scheidung früher erfolgt wäre. Das ist ein Nachteil für den Ehegatten mit der besseren Altersversorgung. Auf der anderen Seite ist es natürlich ein Vorteil für den anderen Ehegatten.

Soll diese Wirkung nicht eintreten, so ist den Eheleuten zu raten, nach der Trennung eine Vereinbarung zu treffen, wonach im Falle einer Scheidung der Versorgungsausgleich nur bis zur Trennung (oder bis ein Jahr nach der Trennung) berechnet werden soll. Eine solche Vereinbarung muss bei einem Notar geschlossen werden, sonst ist sie nicht wirksam.