EILT: Scheidungskosten steigen ab 1.6.2025! Deshalb Scheidungauftrag vorher einreichen!

Der Bundestag hat beschlossen, dass die Rechtsanwaltsgebühren um mindestens 6% steigen. Die Gebührenerhöhung tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.

Wichtig zu wissen: Für Scheidungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung eingeleitet werden, bleibt es bei den alten Gebühren. Auch dann, wenn das Scheidungsverfahren erst nach Inkrafttreten der Gebührenerhöhung zu Ende geht. Deswegen Scheidungsauftrag an unbs jetzt noch schnell einreichen! Das gilt auch dann, wenn das Trennungsjahr erst später abläuft! Denn maßgeblich dafür, ob die neuen oder die noch die alten Anwaltsgebühren gelten, ist der Zeitpunkt, an dem wir den Auftrag erhalten – nicht der Zeitpunkt, an dem wir die Scheidung tatsächlich beim Gericht einreichen. Das heißt: selbst dann, wenn Ihr Trennungsjahr z.B. erst im Oktober 2025 abläuft, können Sie sich jetzt bereits die günstigeren Gebühren sichern, indem Sie uns den Auftrag vor dem 1.6.2025 erteilen. Natürlich werden wir den Auftrag dann erst zum “richtigen” Zeitpunkt ausführen.

Hier geht es zum Online-Scheidungsauftrag