Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt – so berechnen Sie ihn richtig:

Leben Eheleute getrennt, so muss oft derjenige Ehegatte, der ein höheres Einkommen hat, dem anderen Teil Ehegattenunterhalt zahlen. Diese Unterhaltspflicht beginnt mit der Trennung der Eheleute und besteht in vielen Fällen auch nach der Scheidung weiter fort. Der Unterhaltsanspruch endet also nicht etwa automatisch mit dem Scheidungsbeschluss.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Einkommen der beiden Eheleute ab. Deshalb ist es sehr wichtig, dieses Einkommen korrekt zu berechnen und zu wissen, welche Ausgaben abgezogen werden können. Weil dies von Fall zu Fall sehr verschieden sein kann, helfen “Unterhaltsrechner”, die man oft im Internet findet, meist nicht viel. Denn diese Unterhaltsrechner können diese individuellen Umstände des Einzelfalls gar nicht berücksichtigen. Aber unsere ausführlichen Informationen helfen Ihnen sehr, wenn es darum geht, den Ehegattenunterhalt selbst zu berechnen.

Beim Unterhalt der Ehegatten sind zwei Zeitabschnitte zu unterscheiden:

1. Bis zur Scheidung geht es um den so genannten Trennungsunterhalt.

2. Nach der Scheidung geht es um den nachehelichen Unterhalt.