Scheidungsformular

Für alle Daten im Scheidungsformular gilt unsere anwaltliche Schweigepflicht.

Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin:

Anrede:

Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):

Angaben zum anderen Ehegatten:

Anrede:

Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):

Angaben zur Ehe

Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

Wer wohnt noch in der Ehewohnung?

Adresse der letzten gemeinsamen Ehewohnung

Kinder:

Gibt es gemeinsame Kinder?
Die Kinder leben bei

Haben sich die Eheleute über die folgenden Punkte geeinigt?

Ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute:

Warum wird das im Scheidungsformular abgefragt? Diese Information braucht das Gericht zur Berechnung der Scheidungskosten. Ein ungefährer Betrag reicht aus. Wir brauchen von Ihnen keine Einkommensnachweise. Die Angabe zum Einkommen kann auch nachgereicht werden.

Ihre Kontaktdaten

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