Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin:
Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):
Angaben zum anderen Ehegatten:
Anschrift (tatsächliche Wohnanschrift, nicht Meldeadresse):
Angaben zur Ehe
Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?
Wer wohnt noch in der Ehewohnung?
Adresse der letzten gemeinsamen Ehewohnung
Kinder:
Haben sich die Eheleute über die folgenden Punkte geeinigt?
Ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute:
Warum wird das im Scheidungsformular abgefragt? Diese Information braucht das Gericht zur Berechnung der Scheidungskosten. Ein ungefährer Betrag reicht aus. Wir brauchen von Ihnen keine Einkommensnachweise. Die Angabe zum Einkommen kann auch nachgereicht werden.
Ihre Kontaktdaten
Ihre Fragen oder Mitteilungen an uns:
Vollmacht / Rücksprache: