Wer beantragt die Scheidung?
Bitte geben Sie einen der Ehegatten als "Antragsteller" an, auch wenn beide Eheleute geschieden werden wollen.
Angaben zur Ehefrau
Aktuelle Wohnadresse der Ehefrau
Angaben zum Ehemann
Aktuelle Wohnadresse des Ehemanns
Wer wohnt noch in der Ehewohnung?
Adresse der letzten gemeinsamen Ehewohnung
Angaben zu Ihrer Ehe
Kinder
Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?
Haben sich die Eheleute über die folgenden Punkte geeinigt?
Ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute:
Diese Information braucht das Gericht zur Berechnung der Scheidungskosten. Eine ungefähre Angabe reicht aus. Wir brauchen von Ihnen keine Einkommensnachweise. Die Angabe zum Einkommen kann auch nachgereicht werden.
Ihre Kontaktdaten
Ihre Fragen oder Mitteilungen an uns:
Vollmacht / Rücksprache: