Die Düsseldorfer Tabelle 2025: Was Sie wissen müssen

Die Düsseldorfer Tabelle 2025: Was Sie wissen müssen

Bei der berühmten “Düsseldorfer Tabelle” handelt es sich um Richtlinien für die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Sie wird von Familienrichtern des Oberlandesgerichts Düsseldorf erstellt und in der Regel jährlich an die neuen Einkommensverhältnisse angepasst.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, wird aber praktisch von allen Familiengerichten in Deutschland angewandt.

Zur Anwendung der Tabelle:

Zunächst muss das monatliche Durchschnitts-Einkommen (netto) des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt werden. Sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, wie z.B. beim Wechselmodell oder bei volljährigen Kindern, muss das Einkommen beider Eltern zusammenaddiert werden.

Die Tabelle gilt unmittelbar nur dann, wenn eine Unterhaltspflicht gegenüber genau zwei Personen besteht. Besteht eine Unterhaltspflicht nur gegenüber einem einzigen Kind, so ist der Unterhalt aus der nächst höheren Einkommensstufe zu entnehmen. Hat der unterhaltspflichtige Vater z.B. ein Nettoeinkommen von monatlich 3.000,- Euro und hat er nur ein einziges Kind, dem er Unterhalt zahlen muss, so wird der Unterhaltsbetrag nicht nach der eigentlich zutreffenden Einkommensstufe 4, sondern nach der Einkommensstufe 5 ermittelt.

Umgekehrt erfolgt eine Herabstufung, wenn mehr als zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Hat der Vater z.B. aus einer ersten Beziehung ein Kind und aus einer zweiten Beziehung ebenfalls ein Kind und muss er auch dessen Mutter Unterhalt zahlen, so wird der Unterhalt bei einem Einkommen von 3.000,- Euro nur der Stufe 3 entnommen. Bei mehr als drei Unterhaltsberechtigten kann eine weitere Herabstufung erfolgen.

Wichtig: Der tatsächlich zu zahlende Betrag ergibt sich i.d.R. erst nach Verrechnung des halben Kindergelds! Bekommt der betreuende Elternteil das staatliche Kindergeld, so wird die Hälfte davon auf den Kindesunterhalt angerechnet. Die Tabellenbeträge reduzieren sich dann also jeweils um 125,- Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle 2025

Stufe: Nettoeinkommen des

Unterhaltspflichtigen:

0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre Bedarfskontroll-

Betrag:

1. bis 2.100 482 554 649 693
2. 2.101 – 2.500 507 582 682 728 1.750
3. 2.501 – 2.900 531 610 714 763 1.850
4. 2.901 – 3.300 555 638 747 797 1.950
5. 3.301 – 3.700 579 665 779 832 2.050
6. 3.701 – 4.100 617 710 831 888 2.150
7. 4.101 – 4.500 656 754 883 943 2.250
8. 4.501 – 4.900 695 798 935 998 2.350
9. 4.901 – 5.300 733 843 987 1.054 2.450
10. 5.301 – 5.700 772 887 1.039 1.109 2.550
11. 5.701 – 6.400 810 931 1.091 1.165 2.850
12. 6.401 – 7.200 849 976 1.143 1.220 3.250
13. 7.201 – 8.200 887 1.020 1.195 1.276 3.750
14. 8.201 – 9.700 926 1.064 1.247 1.331 4.350
15. 9.701 – 11.200 964 1.108 1.299 1.386 5.050

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Hier geht es zur vollständigen Tabelle mit allen offiziellen Anmerkungen: