Sorgerecht nach Scheidung

 

Wer bekommt das Sorgerecht für minderjährige Kinder?

Während einer Ehe steht das elterliche Sorgerecht für gemeinsame Kinder grundsätzlich immer beiden Eltern gemeinsam zu. Dieses gemeinsame Sorgerecht bleibt meistens auch nach der Trennung bzw. Scheidung der Eltern bestehen. Denn die Scheidung selbst ändert nichts an der gemeinsamen Sorge.

Das Familiengericht entscheidet nur dann darüber, ob sich etwas am gemeinsamen Sorgerecht ändern soll, wenn ein Elternteil das ausdrücklich beantragt.

Oft stellt sich nach einer Trennung oder nach einer Scheidung die Frage, ob ein Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht oder zumindest einen Teil davon auf sich übertragen lassen kann.

Oft ist eine vollständige Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil allerdings gar nicht nötig. Denn derjenige Elternteil, bei welchem das Kind wohnt, hat aufgrund seines Alleinentscheidungsrechts ohnehin bei allen alltäglichen Angelegenheiten die Entscheidungsbefugnis.

Derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt, hat auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge das so genannte  Alleinentscheidungsrecht für weniger wichtige, alltägliche Angelegenheiten (z.B. Kleidung, Schlafenszeit, Hausaufgaben, Kindergeburtstage usw.). Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind müssen die Eltern aber immer gemeinsam entscheiden, solange ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Dazu gehören z.B. die Frage, welche Schule bzw. Kindergarten das Kind besuchen soll, und eine Krankenhausbehandlung.

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