Rechtsanwalt Roland Sperling - Unterhalt nichteheliche Mutter

Zur Auswirkung einer neuen Ehe bzw. weiterer Kinder des Unterhaltsschuldners auf die Höhe des von ihm geschuldeten Unterhalts:

Wenn der getrennt lebende oder geschiedene Unterhaltsschuldner eine neue Familie gründet, möchte er sein Einkommen oft in erster Linie dieser neuen Familie zugute kommen lassen. Das mag im Einzelfall verständlich sein, ist nach dem Gesetz aber in vielen Fällen nicht möglich. Insbesondere dann, wenn aus der alten Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist es meistens nicht möglich, einseitig die neue Familie zu bevorzugen. In manchen Fällen kann sogar der neue Ehegatte gegenüber der alten Familie das Nachsehen haben.

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