Günstige Scheidung: Kosten sparen – so geht’s
Günstige Scheidung: Kosten sparen – so geht’s
Kann man bei den Scheidungskosten sparen?
Die gute Nachricht: Das klappt wirklich!
Wie zeigen Ihnen, wie.
So können Sie bei Ihrer Scheidung maximal Kosten sparen:
1. Einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung und sparen Sie so den zweiten Anwalt!
95% der von uns geführten Scheidungsverfahren werden einvernehmlich geführt. Das bedeutet, dass nur ein einziger Anwalt gebraucht wird, welcher die Antragstellerseite vertritt. Ein zweiter Anwalt für den anderen Ehegatten ist überflüssig, wodurch die Eheleute zusammengenommen bereits gut 50% der möglichen Anwaltskosten einsparen.
Für bestimmte Fälle ist ausnahmsweise auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein zweiter Anwalt erforderlich, z.B. wenn auf den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) verzichtet werden soll oder wenn der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig werden soll. In diesen Fällen organisieren wir für Sie den zweiten Anwalt, der Sie dann nur äußerst geringe ca. 100,-. bis 150,- Euro kostet.
2. Regeln Sie den Unterhalt, die Aufteilung des Vermögens und alle Kindschaftssachen möglichst untereinander, statt sich vor Gericht zu streiten!
Scheidungskosten gehen sehr in die Höhe, wenn zusätzlich zur Scheidung noch Unterhalt eingeklagt oder ein Vermögensausgleich beantragt wird, oder Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens gemacht werden. Dadurch können sich die Kosten der Scheidung leicht mehr als vervierfachen!
Dabei ist eine gerichtliche Entscheidung über solche Fragen meist gar nicht nötig. Denn fast alle diese Punkte können außergerichtlich geregelt werden. Bei Scheidung-Online.de müssen Sie deshalb nicht befürchten, dass wir Sie zu solchen weiteren Prozessen “überreden”. Im Gegenteil wirken wir darauf hin, dass alle diese Fragen nach Möglichkeit außergerichtlich geklärt werden. Dabei helfen wir Ihnen mit unserem Fachwissen. So wird verhindert, dass sich das Scheidungsverfahren und die Kosten aufblähen.
3. Sie wollen auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Auch durch einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann man Scheidungskosten sparen. Aber: gehen Sie nicht zum Notar, nur um eine solche Vereinbarung zu schließen! Wesentlich einfacher und billiger ist es, den Verzicht vor Gericht im Scheidungstermin zu vereinbaren. Zwar ist in diesem Fall ausnahmsweise ein zweiter Anwalt im Gerichtstermin nötig. Diesen können wir aber i.d.R. für nur 119,- Euro für Sie beauftragen.
4. Sparen Sie bei den Nebenkosten.
Bei einer Scheidung über Scheidung-Online.de ersparen Sie sich einen Termin im Anwaltsbüro. Das bedeutet: keine Fahrtkosten, keine Parkhausgebühren, und auch kein verschenkter halber Urlaubstag.
Sie können uns alle Unterlagen wie z.B. die Heiratsurkunde oder einen etwaigen Ehevertrag per Email schicken und sparen so Portokosten.
Wohnen Sie sehr weit weg vom Scheidungsgericht? Wir sorgen dafür, dass Sie bei “Ihrem” Heimatgericht angehört werden. So entstehen Ihnen keine Reisekosten.
Falls Sie im Ausland wohnen, setzen wir uns dafür ein, dass Sie gar nicht erst zum Scheidungstermin kommen müssen, falls Sie nicht wollen.
5. Wohnt einer der Eheleute außerhalb der EU?
Dann sollte dieser Ehegatte die Scheidung einreichen. Denn so spart man die Mehrwertsteuer!
6. Beim Scheidungskosten sparen helfen wir Ihnen und berechnen weder Abwesenheits- noch Reisekosten.
Nimmt ein Anwalt einen auswärtigen Gerichtstermin wahr, so muss er Abwesenheits- und Reisekosten berechnen. Scheidung-Online.de dagegen hat Anwälte vor Ort, die den Scheidungstermin beim jeweiligen Gericht wahrnehmen. Es entstehen Ihnen also keinerlei Mehrkosten. Die Kosten des Anwalts vor Ort übernehmen wir.
7. Scheidung-Online.de wirkt auf einen möglichst niedrigen Gegenstandswert der Scheidung hin.
Das Familiengericht setzt bei jeder Scheidung einen so genannten “Gegenstandswert” fest. Dabei handelt es sich um einen theoretischen Betrag, der Grundlage für die Gerichts- und Anwaltsgebühren ist. Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühren. Da der Gegenstandswert im Wesentlichen aufgrund Ihres Durchschnitts-Nettoeinkommens gebildet wird, gilt grundsätzlich die Regel: je höher das Einkommen, desto höher der Gegenstandswert, desto höher also die Gebühren. (Das von Ihnen geschätzte Durchschnitts-Nettoeinkommen können Sie in unserem Antragsformular angeben). Kein Wunder also, dass Rechtsanwälte in der Regel an einem möglichst hohen “Streitwert” (wie man ihn auch nennt) interessiert sind.
Scheidung-Online.de bemüht sich, die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir wirken deshalb darauf hin, dass
– bei einvernehmlichen Scheidungen ein Abschlag vom Gegenstandswert von bis zu 30% vorgenommen wird
– dass Unterhaltspflichten berücksichtigt werden
– dass Schulden berücksichtigt werden.
Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber verbindlich, auf einen niedrigen Gegenstandswert hinzuwirken!
8. Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Betracht kommt.
Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und /oder nennenswerte monatliche Schulden haben, und wenn kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. können wir für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Das bedeutet, dass die Anwalts- und Gerichtskosten entweder komplett von der Staatskasse übernommen werden, oder dass zumindest eine zinsfreie Ratenzahlung eingeräumt wird. Auch dann, wenn “nur” eine Ratenzahlung bewilligt wird, sind die Gesamtkosten meist niedriger als ohne Verfahrenskostenhilfe.
Wir sind Ihnen bei Fragen zum Antrag gerne kostenlos behilflich. Bei sehr geringen Einkünften sprechen wir Sie bereits von uns aus auf die Möglichkeit eines Verfahrenskostenhilfe-Antrags an.