Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
Alle Infos zum Versorgungsausgleich
Grundsätzlich wird in jedem Scheidungsverfahren der so genannte “Versorgungsausgleich” durchgeführt. Dabei geht es um die Teilung der Renten, soweit die Altersversorgungen (Renten, Pensionen) während der Ehezeit erworben wurden. Derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit mehr Rentenansprüche erworben hat als der andere Ehegate, muss diesem meist einen Teil seiner Rente abgeben.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Was genau ist der Versorgungsausgleich?
- Welche Altersversorgungen werden ausgeglichen?
- Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
- Ausländische Altersversorgungen
- Der Ablauf des Versorgungsausgleichs beim Gericht
- Fallstricke beim externen Ausgleich
- Auskunft über den Stand der Altersversorgung
- Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
- “Grobe Unbilligkeit” des Versorgungsausgleichs
- Nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs
- Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt
- Tod des Ausgleichsberechtigten
- Abgetretene Versorgungsrechte
- Vergessene oder verschwiegene Renten
Lesetip:
Hier gibt es eine kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit vielen weiteren Infos zum Versorgungsausgleich: