Grundsätzlich wird in jedem Scheidungsverfahren der so genannte “Versorgungsausgleich” mitgeregelt. Dabei geht es um die Teilung der Rente, soweit die Altersversorgungen – Renten, Pensionen – während der Ehezeit erworben wurden.
Lesetip:
Kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich