Schon mehr als 16.000 erfolgreiche Scheidungen.
Die DĂŒsseldorfer Tabelle 2026
Neue Rechtsprechung zum erweiterten Umgang
Oft sind die gemeinsamen Kinder hÀufiger beim umgangsberechtigten Elternteil, als es dem klassichen Normalfall (jedes zweite Wochenende) entpricht. Manchmal sind Kinder jedes Wochenende beim umgangsberechtigten Elternteil. Manchmal kommen auch Tage in der Woche dazu.
Wichtig: Auch wenn durch die Zusatztage kein volles Wechselmodell erreicht wird, kann der umgangsberechtigte Elternteil seinen Unterhalt kĂŒrzen. Notfalls sogar unter die Grenze des so genannten Mindestunterhalts. Hier erlĂ€utern wir die aktuelle Rechtsprechung dazu.
Zahl der Scheidungen wieder gestiegen
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 130.100 Ehen geschieden. Das waren knapp 1% mehr als im Vorjahr. Ăber einen lĂ€ngeren Zeitraum von 20 Jahren betrachtet geht die Zahl der Scheidungen aber zurĂŒck. So gab es 2025 fast 40% weniger Scheidungen als noch 2003. Woran das liegt? Ganz einfach: Auch die Zahl der EheschlieĂungen nimmt immer weiter ab. Und Heiraten ist bekanntlich die hĂ€ufigste Scheidungsursache.
Welches Familiengericht ist fĂŒr die Scheidung online zustĂ€ndig?
Wichtig zu wissen: Es kommt nicht darauf an, wo die Heirat stattfand. Man muss sich also nicht in demselben Ort scheiden lassen, wo man geheiratet hat.
Sind minderjĂ€hrige Kinder vorhandern, so ist immer dasjenige Gericht zustĂ€ndig, welches fĂŒr den Wohnort der Kinder örtlich zustĂ€ndig ist.
Falls keine Kinder vorhanden sind bzw. wenn bei beiden Elternteilen Kinder leben, so kömmt es darauf an: Leben beide Eheleute noch im selben Gerichtsbezirk? in diesem Fall ist das Gericht fĂŒr diesen Ort zustĂ€ndig.
Leben die Eheleute in verschiedenen Gerichtsbezirken, so kommt es zunĂ€chst darauf an, ob noch ein Ehegatte im letzten gemeinsamen Gerichtsbezirk der Eheleute wohnt. Lag die letzte Ehewohnung z.B. in MĂŒnchen und wird jetzt noch von einem der Eheleute bewohnt, wĂ€hrend der andere Ehegatte nach Köln verzogen ist, so ist das Familiengericht MĂŒnchen zustĂ€ndig.
Falls keiner der Eheleute mehr im Gerichtsbezirk der letzten gemeinsamen Wohnung wohnt, so kommt es immer auf den Wohnort des “Antragsgegners” an. Lag die letzte gemeinsame Wohnung der Eheleute z.B. in MĂŒnchen und ist der Ehemann nach Frankfurt, die Ehefrau nach Köln verzogen, so ist Köln zustĂ€ndig, falls der Ehemann den Scheidungsantrag stellt, wĂ€hrend Frankfurt zustĂ€ndig ist, falls die Ehefrau den Antrag stellt.
Wohnt nur einer der Eheleute in Deutschland, so ist das Gericht fĂŒr diesen Wohnort zustĂ€ndig. Wenn keiner der Eheleute in Deutschland wohnt, ist einzig und allein das Amtsgericht Berlin Schöneberg zustĂ€ndig.





