Rechtsanwalt Roland Sperling: Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

 

Die Scheidung von Lebenspartnern:

Bei einer vor dem Standesamt geschlossenen und eingetragenen Lebenspartnerschaft sind die Rechte und Pflichten weitestgehend die gleichen wie bei einer “normalen” Ehe.

Ebenso wie Eheleute haben eingetragene Lebenspartner unter denselben Voraussetzungen einen Unterhaltsanspruch nach Trennung und nach Beendigung der Lebenspartnerschaft. Ebenso wie Eheleute leben eingetragene Lebenspartner grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, haben also nach Beendigung der Partnerschaft dieselben Ausgleichsansprüche wie Eheleute. Deshalb gelten alle Ausführungen auf unseren Seiten zum Unterhalt und zum Vermögen entsprechend auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Auch die Auflösung der Lebenspartnerschaft erfolgt nach denselben Regeln wie eine Scheidung – es heißt nur anders, nämlich “Aufhebung” statt “Scheidung”. Wie bei einer Scheidung ist die Aufhebung also nur durch das Familiengericht möglich, es besteht Anwaltszwang, und auch die Kosten sind dieselben wie bei einer Scheidung. Einzige Ausnahme: Bei Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 begründet wurden, findet ein Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn die Lebenspartner bis zum 31.12.2005 gegenüber dem Amtsgericht erklärt haben, dass bei einer Aufhebung ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll.

Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft:

Antragsteller / Antragstellerin:

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Vorname(n)
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Nachname
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Straße und Hausnummer (nicht bloße Meldeadresse)
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Postleitzahl
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Ort
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Staatsangehörigkeit
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Antragsgegner / Antragsgegnerin:

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Nachname
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Straße und Hausnummer (nicht bloße Meldeadresse)
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Postleitzahl
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Ort
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Staatsangehörigkeit
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Letzte gemeinsame Anschrift:

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Straße und Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Daten zur Lebenspartnerschaft:

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Datum Standesamt:
Datum der standesamtlichen Verpartnerung (kann nachgereicht werden)
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Ort des Standesamts:
Ort
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Seit wann leben Sie getrennt?
Trennungsdatum
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Wohnt noch einer der Lebenspartner in der Ehewohnung?
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!
Gibt es gemeinsame Kinder?

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Namen und Geburtsdaten aller Kinder:
bitte ein Kind pro Zeile
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Die Kinder leben bei:
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andere Regelung
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Sorgerecht:
  • Es soll beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben (Regelfall)
  • Der Antragsteller will das alleinige Sorgerecht
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Besuchsrecht des anderen Elternteils:
  • Das Besuchsrecht wird einvernehmlich gehandhabt
  • Es gibt noch keine Regelung
Pflichtfeld!
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Kindesunterhalt:
  • Kindesunterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt
  • Wir haben uns anders geeinigt
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Stimmt der andere Lebenspartner der Scheidung zu?

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Pflichtfeld!
Pflichtfeld!
Ehegattenunterhalt und Hausrat:
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Ehegattenunterhalt:
  • Wir haben uns untereinander geeinigt
  • Wir haben uns untereinander geeinigt
  • Soll offen bleiben
  • Wurde bereits notariell geregelt
  • Wir verzichten auf Ehegattenunterhalt
bitte wählen Sie:
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Hausrat:
  • Wir haben uns untereinander geeinigt
  • Wir haben uns untereinander geeinigt
  • Es gibt noch keine Einigung
bitte wählen Sie:
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Wie hoch ist in etwa das zusammenaddierte monatliche Nettoeinkommen?

Diese Angaben braucht das Gericht zur Berechnung der Gerichtskosten. Ungefähre Angaben reichen völlig aus. Wichtig: Wir benötigen keine Einkommensunterlagen.

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Vollmacht / Rücksprache

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Ihre Fragen oder Hinweise an uns:
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Hier können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. einen Notarvertrag hochladen:
(bitte klicken um Datei auszuwählen)
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Hinweis: Alle Urkunden können auch nachgereicht werden.

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