Die Trennung der Eheleute
Die Trennung der Eheleute
Vor der Scheidung kommt erst einmal die Trennung der Eheleute. Aber was versteht man unter “Trennung” und wie vollzieht man sie? Und worauf ist zu achten?
Sicherlich kennen Sie die Redewendung “getrennt von Tisch und Bett”. Damit ist die vollständige Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemeint. Diese Trennung von Eheleuten ist meistens für alle Familienmitglieder ein einschneidender Sachverhalt. Oft stehen die Eheleute vor einem Berg schwer lösbarer Aufgaben. In dieser Situation geben wir Ihnen Hilfe. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Und wir führen Sie durch Ihre Scheidung.
Alle Infos rund um die Trennung:
- Wann kann der Scheidungsantrag frühestens eingereicht werden?
- Was versteht man unter “getrennt lebend”?
- Reicht auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung?
- Muss man die Trennung irgendwo anmelden?
- Was muss bei einer Trennung geregelt werden?
- Wer zahlt nach der Trennung die Wohnnebenkosten?
- Trennung ohne Scheidung?
- Wann muss die Steuerklasse geändert werden?
- Die Versöhnung der Eheleute
- Der Ehevertrag