Der Ehevertrag

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Ehevertrag: auch noch nach der Trennung sinnvoll!

Nicht jede Trennung erfolgt einfach und harmonisch. Ein Ehevertrag kann bei einer Trennung viel Zeit, Nerven und Kosten sparen. Was viele Betroffene jedoch nicht wissen: Dieser kann auch noch nach der Hochzeit und sogar noch nach einer Trennung aufgesetzt werden.

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021 rund 143.000 Ehen geschieden. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber den Vorjahren. Das Durchschnittsalter bei der Scheidung lag unter den Männern bei 46,8 und bei den Frauen bei 43,8 Jahren. Zwar ist die Scheidungsrate damit leicht rückläufig, dennoch empfehlen Experten nach wie vor jedem Paar den Abschluss eines Ehevertrages, um im Falle einer Scheidung geregelte Verhältnisse zu haben. Jedoch gilt der Ehevertrag in der deutschen Gesellschaft nach wie vor als Tabuthema und wird daher nur sehr selten abgeschlossen. Viele Ehepaare wissen nicht einmal, dass sie einen Ehevertrag nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch noch jederzeit nach der Eheschließung oder sogar unmittelbar vor einer Trennung beziehungsweise Scheidung aufsetzen können – und sollten. Aber wieso eigentlich?

Gesetzliche Regelungen ersetzen keinen Ehevertrag

Dass der Ehevertrag in Deutschland so unbeliebt ist, liegt vor allem an zwei Faktoren: Einerseits herrscht im Rahmen der Hochzeit natürlich romantische Stimmung und keiner der beiden Verlobten oder frisch Verheirateten möchte an eine Trennung denken. Das mag verständlich, jedoch nicht vernünftig sein. Andererseits gehen viele Paare schlichtweg davon aus, die gesetzlichen Regelungen würden für den Fall einer Scheidung ausreichen, sodass keine zusätzlichen Vereinbarungen notwendig seien. Das ist leider falsch!

Wer keinen gesonderten Ehevertrag abschließt, der gilt im Rahmen der Eheschließung per Gesetz als Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Derjenige Ehepartner, welcher während der Ehe einen höheren Vermögensüberschuss erzielt hat, muss zum Zeitpunkt einer Scheidung dessen Hälfte an den Partner auszahlen. Doch damit nicht genug: Der schlechter gestellte Ehepartner hat zudem Anspruch auf Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Eventuell wird auch Unterhalt für gemeinsame Kinder fällig. Insgesamt können sich diese Unterhaltszahlungen auf bis zu drei Siebtel des Gehalts des Besserverdieners belaufen – und damit fast die Hälfte des gesamten Einkommens. Gerade Geringverdiener, doch durchaus auch viele Menschen mit „normalem“ – sprich durchschnittlich gutem – Einkommen, rutschen dadurch in die Armut. Eine Scheidung wird somit schnell zum finanziellen Risiko für beide Seiten.

Was regelt ein Ehevertrag?

Der Zugewinn- und Versorgungsausgleich sind jedoch nur zwei von vielen weiteren Aspekten, welche im Rahmen einer Scheidung geregelt werden müssen: Das Sorgerecht für die Kinder, die Klärung des Umgangsrechts, die Aufteilung gemeinsamer Konten, das Nutzungsrecht von gemeinsamem Wohnraum oder die Änderung von Testamenten sind nur einige weitere Beispiele. Jeder dieser Aspekte birgt eine Menge Konfliktpotenzial, weshalb viele Scheidungen langwierig und kostspielig sind.

Ein Ehevertrag kann eine Scheidung insofern beschleunigen, als dass all diese Aspekte vorab rechtsverbindlich geregelt werden, sodass die finanzielle und rechtliche Situation des Ehepaares bei der Trennung beziehungsweise Scheidung bereits abgeklärt ist. Um eine Anfechtung des Ehevertrages durch eine der beiden Parteien zu vermeiden, sollte jedoch eine gütliche und faire Regelung getroffen werden. Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oft umso schwieriger.

Für einen Ehevertrag ist es nie zu spät

Spätestens, sobald es in der Ehe zu kriseln beginnt, empfindet ein Partner die Regelungen nicht selten nämlich plötzlich als unfair und möchte vor Gericht doch noch mehr oder andere Ansprüche durchsetzen. Der Ehevertrag sollte daher frühzeitig sowie „wasserdicht“ aufgesetzt werden, sodass eine Scheidung im Fall der Fälle möglichst schnell und unkompliziert ablaufen kann. Frühzeitig – das bedeutet bestenfalls bereits vor der Eheschließung. Jedoch machen das, aus den bereits genannten Gründen, leider nur die wenigsten Paare in Deutschland. Zudem können sich die finanziellen Verhältnisse während der Ehe natürlich verändern, sodass unter Umständen Änderungen am Ehevertrag oder eine gänzlich neue Version notwendig werden.

Am sinnvollsten ist es daher, wenn das (Ehe-) Paar von Anfang an einen vernünftigen Umgang mit dem Thema Ehevertrag pflegt und einen solchen gemeinschaftlich aufsetzt sowie in regelmäßigen Abständen überprüft. Ein Ehevertrag kann nämlich nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch jederzeit danach aufgesetzt werden. Auch im Fall einer Scheidung sollte der Sinn nach einem harmonischen Auseinandergehen stehen. Um die Kosten, Zeit und Nerven für den Scheidungsprozess auf ein Minimum zu senken, kann das Aufsetzen eines Ehevertrags sogar noch unmittelbar vor beziehungsweise nach der Trennung und somit vor einer Scheidung sinnvoll sein.

Vernunft anstelle von Gefühlen: Das richtige Vorgehen

Das Problem mit dem Ehevertrag liegt in den menschlichen Emotionen verankert. Vor der Eheschließung ist das Paar (noch) verliebt und möchte nicht über Materielles verhandeln. Schließlich bergen solche Verhandlungen auch Konfliktpotenzial und Streit ist wohl das Letzte, was die frisch Verlobten vor ihrer Hochzeit wünschen. Zudem neigen sie in dieser Phase dazu, ihrem beziehungsweise ihrer Liebsten unvernünftige Zugeständnisse zu machen, welche sie später im Falle einer Scheidung bitter bereuen.

Achtung:
Sittenwidrige Eheverträge“, bei welchen solche Zugeständnisse zu extrem geworden sind, haben vor Gericht übrigens keinen Bestand.

Kippt die Stimmung in der Ehe jedoch und es beginnt zu kriseln oder die Scheidung wird bereits absehbar, übernehmen negative Emotionen die Kontrolle. Wut, Zorn, Reue oder das Sinnen nach Rache können dann die Verhandlungen über einen Ehevertrag bestimmen und behindern. Auch in solchen Fällen sind sachliche und faire Regelungen oft nicht mehr möglich. Es ist also unerlässlich, in jedem Stadium der Ehe die Emotionen beiseite zu schieben und sich unabhängig sowie objektiv von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Schlussendlich profitieren nämlich beide Parteien von einer einvernehmlichen Trennung, denn so wird der Scheidungsprozess günstiger und es bleibt mehr Vermögen für beide Partner übrig. Zudem können sie schneller wieder in einen normalen Alltag zurückkehren, die Scheidung verarbeiten und in ihr neues Leben starten.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden – und was nicht?

Auch, wenn die Gestaltungsfreiheit beim Abschließen eines Ehevertrags groß ist, gibt es doch fixe Regelungen, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Wie bereits erwähnt, werden Eheverträge unwirksam, wenn sie vom Gericht als sittenwidrig bewertet werden. Doch diese ist nicht die einzige rechtliche Vorgabe zur Gestaltung von Eheverträgen. Der Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie die Unterhaltsverpflichtung sind, wie bereits erwähnt, die wichtigsten zu regelnden Aspekte im Falle einer Scheidung und gesetzlich geregelt, sofern kein Ehevertrag vorliegt. Dieser kann also Einfluss auf die rechtliche Lage dieser Faktoren nehmen – jedoch nur in begrenztem Ausmaß:

  • Der Zugewinnausgleich kann auf bestimmte Werte oder Gegenstände beschränkt werden, sodass Ausnahmen wie das Betriebsvermögen eines eigenen Unternehmens oder Kapitalgewinne im Rahmen der Wertsteigerung einer Immobilie möglich sind.
  • Auch andere als die gesetzlich festgelegten Quoten sind möglich, jedoch kann der Zugewinnausgleich im Ehevertrag nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
  • Weiterhin ermöglicht der Ehevertrag eine Sicherung des Anfangsvermögens, indem es den jeweiligen Besitz der Partner erfasst, definiert und dokumentiert. So gibt es im Fall einer Scheidung keinen Streit über die Festlegung des Anfangsvermögens, welches eben nicht unter den Zugewinnausgleich fällt.
  • Wer einen Zugewinnausgleich vermeiden möchte, muss die strikte Gütertrennung vereinbaren und vertraglich festhalten. Dennoch gibt es auch hier eine Ausnahme: Der Hausrat fällt stets unter den Zugewinnausgleich und wird im Trennungsfall somit zu jeweils 50 Prozent aufgeteilt. Wer die strikte Gütertrennung vereinbart, sollte zudem ein entsprechendes Testament aufsetzen, denn ansonsten steht dem Partner im Todesfall nur ein Viertel der Erbschaft zu – und das auch noch ohne steuerliche Vorteile.
  • Im Ehevertrag geregelt werden auch die Unterhaltsansprüche. Diese können beliebig festgelegt oder auch gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings ist ein solcher Ausschluss beim Trennungsunterhalt nicht möglich, welcher vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden muss. Umgekehrt ist natürlich auch eine Ausweitung der Unterhaltsansprüche denkbar – sei es für den Partner oder die gemeinsamen Kinder.
  • Zuletzt kann auch der Versorgungsausgleich in Bezug auf die Rentenanwartschaften beliebig geregelt oder gänzlich ausgeschlossen werden.

Wie bereits erwähnt, kann der Ehevertrag jederzeit aufgesetzt werden, wobei das Motto gilt: Je früher, desto besser! Zudem sollte dieser in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls an die veränderten Lebensumstände angepasst werden. Nur so lässt sich der Scheidungsprozess schlussendlich beschleunigen und bestenfalls auch harmonisieren.