Internationale Scheidung

Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen?

Gut zu wissen:

Eine “internationale” Scheidung liegt vor
– wenn einer oder beide Eheleute Ausländer sind oder
– wenn einer oder beide Eheleute im Ausland leben.

In diesen Fällen stellen sich zwei Fragen:
(1) Ist überhaupt eine Scheidung in Deutschland möglich?
(2) Welches Scheidungsrecht gilt – deutsches oder ausländisches?

Wohnt mindestens ein Ehegatte im Ausland, so gibt es zunächst einmal einige wichtige Besonderheiten im Verfahrensablauf .

Zur Lösung Ihres Falles wählen Sie bitte Ihre Situation:

I. Beide Eheleute leben in Deutschland:

Beide Eheleute sind Deutsche
Beide Eheleute sind Ausländer
Einer der Eheleute ist Deutscher, der andere Ausländer

II. Beide Eheleute leben im Ausland:

Beide Ehegatten sind Deutsche
Beide Ehegatten sind Ausländer
Einer der Ehegatten ist Deutscher, der andere Ausländer

III. Einer der Ehegatten lebt in Deutschland, der andere im Ausland:

Beide sind Deutsche
Beide sind Ausländer
Einer ist Deutscher, der andere Ausländer

IV. Die Eheleute haben einen Ehevertrag:

In einem Ehevertrag können die Eheleute festlegen, welches Recht für ihre Ehe und für eine Scheidung gelten soll. In Betracht kommt das Recht eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit mindestens einer der Eheleute hat, oder das Recht eines Staates, in welchem einer der Eheleute lebt.

Beispiel: Der Ehemann ist Deutscher, die Ehefrau Thailänderin. Beide leben in Deutschland. Grundsätzlich richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht. In einem Ehevertrag können die beiden Eheleute aber vereinbaren, dass die Scheidung stattdessen nach dem thailändischen Scheidungsrecht erfolgen soll.

Die Vereinbarung eines ausländischen Scheidungsrechts kann Vorteile haben, weil nach vielen ausländischen Rechtsordnungen eine Scheidung wesentlich schneller geht als nach deutschem Recht! Allerdings muss aus dem Ehevertrag eindeutig hervorgehen, dass für den Fall der Scheidung ausländisches Recht gelten soll. Es reicht nicht aus, dass der Ehevertrag im Ausland geschlossen wurde oder dass in diesem Ehevertrag irgendwelche Regelungen enthalten sind, die sich nach dem ausländischen Recht richten (KG FamFR 2013,117).

Beispiel: Die deutsche Ehefrau und ihr ägyptischer Ehemann haben in Kairo einen Ehevertrag geschlossen. Darin wird u.a. die Morgengabe nach islamischem Recht geregelt. Eine ausdrückliche Rechtswahl für den Fall der Scheidung ist nicht enthalten. Es gilt deutsches Recht, denn weder aus dem Ort des Vertragsschlusses (Kairo) noch aus der Tatsache, dass der Vertrag ausländisches Recht regelt (Morgengabe), kann auf die Wahl des ägyptischen Rechts geschlossen werden.

Tipp:

Informationen des Auswärtigen Amtes zu internationalen Scheidungen

erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts zum Scheidungsrecht.