Ein Ehegatte ist Deutscher, der andere Ausländer, beide wohnen in Deutschland:

Die Scheidung kann in Deutschland erfolgen.

Grundsätzlich ist auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden.

Beispiel: Lässt sich ein deutsch/türkisches Ehepaar, das in Deutschland lebt, in Deutschland scheiden, so wird deutsches Recht angewandt.

Die Eheleute können aber gemeinsam wählen, dass die Scheidung statt nach deutschem Recht nach dem Heimatrecht des anderen Ehegatten geschieden wird. Ein deutsch/griechisches Ehepaar, das in Deutschland lebt, kann also wählen, dass statt deutschem Scheidungsrecht das griechische Scheidungsrecht gelten soll. Eine solche Rechtswahl kann Vorteile haben
– falls das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, denn viele ausländische Rechtsordnungen kennen keine Mindest-Trennungszeit;
– falls trotz einer Ehedauer von mehr als drei Jahren kein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt werden soll.
(Ist der andere Ehegatte Schweitzer, Kanadier oder Niederländer, so findet allerdings auch bei Wahl dieses Heimatrechts ein Versorgungsausgleich statt).