Scheidung ohne Anwalt?

Scheidung ohne Anwalt?

Anwalt Scheidung Roland Sperling

Ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich?

Leider nein. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass ein Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden darf. Daraus folgt, dass jedenfalls derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, unbedingt einen Scheidungsanwalt braucht. Das gilt für alle Scheidungen, also auch bei ganz kurzen Ehen. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also in Deutschland auf keinen Fall möglich.

Unsere Kanzlei kann Sie vor allen Familiengerichten in Deutschland anwaltlich vertreten. Wir führen Ihre Scheidung daher persönlich durch!

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland also unmöglich. Denn ein Rechtsanwalt muss den Scheidungsantrag verfassen, ihn unterschreiben und dann beim Gericht einreichen. Auch beim Scheidungstermin vor Gericht muss unbedingt ein Anwalt anwesend sein.

Selbst bei einverständlichen Scheidungen oder bei sehr kurzen Ehen ist eine Scheidung nicht ohne Anwalt möglich. Eine Scheidung beim Notar oder anderen Behörden ist in Deutschland ebenfalls nicht möglich.

Wichtig: Bei einer Scheidung darf ein Anwalt nie (!) beide Eheleute gemeinsam vertreten! Der Anwalt desjenigen Ehegatten, der die Scheidung einreicht, ist nicht gleichzeitig auch der Anwalt des anderen Ehegatten. Einen “gemeinsamen” Anwalt gibt es in Scheidungssachen nicht. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Der Grund dafür ist, dass die Eheleute vor Gericht als “Gegner” angesehen werden. Und ein Anwalt darf nun mal nicht neben dem eigenen Mandanten auch noch dessen Gegner vertreten.

Braucht denn dann auch der andere Ehegatte einen eigenen Anwalt?

Nein, nicht unbedingt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht der andere Ehegatte (also der “Antragsgegner”) keinen eigenen Anwalt. Seine Zustimmung zur Scheidung kann er ohne Anwalt erklären. Die Kosten für den zweiten Anwalt können Sie sich also sparen. So gesehen reicht also tatsächlich ein einziger Anwalt aus.

Der andere Ehegatte ist dann zwar ohne eigenen Anwalt. Aber das ist auch nicht nötig, solange alles einvernehmlich bleibt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung gehen die Eheleute oft so vor, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt nimmt und der andere Ehegatte ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmt. Dies ist völlig unproblematisch und auch der billigste Weg.

Befürchtet der andere Ehegatte, dass seine Interessen zu kurz kommen, so kann er sich jederzeit einen eigenen Anwalt nehmen. Auch noch während des bereits laufenden Scheidungsverfahrens. Das ist ihm in jeder Phase des Verfahrens gestattet, wenn er irgendwelche Probleme befürchtet. In einem solchen Fall kann es aber genügen, wenn er sich von einem eigenen Anwalt erst einmal nur außergerichtlich beraten lässt. Das ist billiger, als einen eigenen Anwalt für das gesamte Scheidungsverfahren zu beauftragen.

Beispiel:

Die Eheleute Braun sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Alle anderen Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder usw. haben sie bereits untereinander geklärt. Herr Braun stellt den Scheidungsauftrag über das Online-Formular auf unserer Seite www.scheidung-online.de. Wir sind dann die Anwaltskanzlei von Herrn Braun. Frau Braun, die mit der Scheidung einverstanden ist, braucht keinen eigenen Anwalt. Sie erhält die Post direkt vom Gericht und kann auch ohne Anwalt den Scheidungstermin wahrnehmen. Sie kann selbst dem Gericht schriftlich mitteilen, dass sie mit dem Scheidungsantrag Ihres Mannes einverstanden ist.

Nur in den folgenden Fällen braucht der andere Ehegatte unbedingt einen eigenen Anwalt:

1. Falls er selber auch irgendwelche Anträge stellen will (z.B. wenn er selber einen eigenen Scheidungsantrag stellen will oder wenn er z.B. Anträge zum Unterhalt oder zum Sorgerecht stellen will).

Beispiel:

Die Eheleute Braun sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Herr Braun erteilt den Scheidungsauftrag an seinen Anwalt. Frau Braun möchte beim Gericht beantragen, dass ihr ein Unterhalt zuerkannt wird. Da sie in diesem Fall einen eigenen Antrag stellen will (nämlich einen Antrag auf Unterhalt), braucht sie für das Scheidungsverfahren einen eigenen Anwalt.

2. Wenn die Eheleute vor Gericht eine Vereinbarung oder einen Vergleich schließen wollen. Das kann z.B. ein Vergleich über den Unterhalt oder über das Besuchsrecht sein. Der Häufigste Anwendungsfall ist ein Vergleich über den Versorgungsausgleich. In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch einen Vergleich der Eheleute im Gerichtstermin ausgeschlossen werden. Für solche Vergleiche ist immer ein zweiter Anwalt auf der “Gegenseite” nötig. Trotzdem ist es auch in diesen Fällen meistens gar nicht nötig, einen zweiten Anwalt für das gesamte Verfahren zu nehmen. Denn das würde ja die Anwaltskosten insgesamt verdoppeln. Bei den meisten Gerichten ist es möglich, hierzu schnell einen Anwalt hinzuzuziehen, der z.B. gerade vor dem Gerichtssaal auf seinen Termin wartet. In der Regel kostet das 100,- bis 150,- €. Diese Möglichkeit sollte vorher mit uns besprochen werden. Läuft die Scheidung über uns, kümmern wir uns rechtzeitig vor dem Termin um den zweiten Anwalt. Das verursacht bei uns auch keine zusätzlichen Kosten.

Was ist gemeint, wenn von “Scheidung ohne Anwalt” die Rede ist?

Ein Anwalt für die Scheidung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Daraus folgt: Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht rechtskräftig. Wenn trotzdem von einer anwaltslosen Scheidung gesprochen wird, können damit zwei verschiedene Sachverhalte gemeint sein. Erstens: die Scheidung ohne realen Anwaltskontakt. Das kann bei einer Scheidung online der Fall sein. Sie reichen Ihren Scheidungsantrag von zu Hause aus bei uns ein. Sie müssen unsere Kanzlei nicht aufsuchen und übermitteln uns auch sämtliche Unterlagen zur Scheidung digital. Wir kommunizieren mit Ihnen ebenso digital, auf Wunsch aber natürlich auch persönlich oder telefonisch.

Hier geht es zu unserem Online-Antragsformular.

Zweitens kann mit Scheidung ohne Anwalt gemeint sein: Ihr Noch-Partner – juristisch betrachtet der Scheidungsgegner – stimmt Ihrem Scheidungsantrag einvernehmlich zu. Das befreit ihn von der Pflicht, einen eigenen Anwalt in das Scheidungsverfahren einzubringen. Diese einvernehmliche Scheidung bietet sich besonders gut für das Online Verfahren an. Sie spart Kosten und Zeit.

Welche Vorteile hat eine “Scheidung ohne Anwalt” für den Antragsteller?

Eine “Scheidung ohne Anwalt”, also ohne direkten Kontakt zum Scheidungs-Anwalt, spart dem Antragsteller eine ganze Menge Mühe. Es sind keine langen Wege zur Kanzlei nötig. Es entstehen keine Wartezeiten. Der normale Berufsalltag wird durch Beratungs- und Extratermine nicht durcheinandergebracht. Denn alles kann von zu Hause, vom Laptop aus abgewickelt werden. Auch Beratungen beim Online Anwalt für Scheidung sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Ebenfalls eine Erleichterung: Der gesamte Schriftverkehr, das Übersenden von Dokumenten, geschieht nicht auf postalischem, sondern auf digitalem Weg.

Welche Vorteile hat eine “Scheidung ohne Anwalt” für den Scheidungsgegner?

Für den Scheidungsgegner ist eine einvernehmliche Online Scheidung mit besonders wenig Formalitäten verknüpft. Das Online Verfahren stellt für den Scheidungsgegner tatsächlich eine Scheidung ohne Anwalt dar – immer die Einvernehmlichkeit vorausgesetzt. Denn in diesem Fall schreibt das Gesetz keine Hinzuschaltung eines zweiten Anwalts vor. Allerdings müssen beide Noch-Partner für die einvernehmliche Scheidung ihre “Hausaufgaben” machen. Das heißt: sie müssen sich zusammensetzen und alle Punkte klären, die eine Einvernehmlichkeit ausmachen.

Rechtsanwalt für Scheidung: Was sind seine Aufgaben?

– Beratung: Vor dem Scheidungsantrag möchten Sie sich über den Ablauf des Scheidungsverfahrens erkundigen. Sie lassen sich beraten, wie Sie Ihre Ansprüche am besten durchsetzen oder was Sie zu einer einvernehmlichen Scheidung beitragen können. Alle Fragen rund um die Scheidung werden in diesem Beratungsgespräch geklärt. Eine solche Beratung wird auch im Rahmen einer Online Scheidung geleistet.

– Information: Der Rechtsanwalt für Scheidung informiert Sie über alle Schritte im Scheidungsverfahren und sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie wo einreichen müssen.

– Kommunikation: Der Anwalt für Scheidung übernimmt den gesamten schriftlichen und telefonischen Verkehr mit dem Gericht und der Gegenpartei.

– Anträge: Bei einer streitigen Scheidung stellt der Fachanwalt Anträge bei Gericht, um die Forderungen seines Mandanten/seiner Mandantin durchzusetzen.

– Vertretung vor Gericht: Der Rechtsanwalt für Scheidung ist beim Gerichtstermin anwesend.

Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?

Ob kontaktlose Online Scheidung, ob einvernehmliche oder streitende Scheidung – zuständig für Scheidungsangelegenheiten ist das Amtsgericht, Abteilung Familienrecht. Dabei gilt: für kinderlose Ehepaare ist das Amtsgericht am Wohnort der Noch-Eheleute zuständig; bei Ehepaaren mit Kindern das Amtsgericht für den Wohnort der Kinder.

Welche Unterlagen sind für eine Scheidung nötig?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, das wurde bereits feststellt. Eine Online Scheidung ohne Anwaltskontakt aber schon. Haben Antragsteller und Noch-Ehepartner:in sich bereits klar entschieden und sich ins Einvernehmen gesetzt, besteht bei beiden Interesse an einer schnellen Abwicklung der Scheidung. Darum nutzen viele die Vorteile beim Online Rechtsanwalt für Scheidung. Um das Verfahren noch weiter zu beschleunigen, empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

– eine Kopie der Ehe-/Heiratsurkunde

– wenn minderjährige Kinder im Spiel sind: eine Kopie der Geburtsurkunde/n

– wenn eine notarielle Vereinbarung geschlossen wurde: eine Kopie des Ehevertrags/der Scheidungsfolgenvereinbarung/der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

– wenn Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll: eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Einvernehmliche Scheidung: Worüber müssen sich die Noch-Partner einig sein?

Wer einen Online Anwalt für Scheidung konsultiert und eine einvernehmliche Scheidung anstrebt, wählt den zügigsten und kostengünstigsten Weg.

Es ist nicht nötig , dass sich die Eheleute über die so genannten “Scheidungsfolgen” einig sind, also über Unterhalt, Hausrat, Vermögen, Sorgerecht für Kinder usw. Eine Scheidung kann einvernehmlich sein, obwohl einzelne oder alle Scheidungsfolgen umstritten sind. Das interessiert das Gericht nicht, solange nicht einer der Eheleute ausdrücklich beantragt, einen der genannten Punkte mitzuregeln.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, alle Scheidungsfolgen einvernehmlich und außergerichtlich zu regeln. Dadurch können Sie viel Geld sparen!

Wie läuft bei einer Scheidung ohne Anwalt der Gerichtstermin ab?

Scheidung ohne Anwalt klingt für manche Ohren wie “komplett auf sich allein gestellt”. Das stimmt natürlich nicht. Selbstverständlich betreuen wir Sie als Ihr Online Anwalt in allen die Scheidung betreffenden Angelegenheiten persönlich. Nur ist es für Sie dazu nicht nötig, eine Kanzlei aufsuchen. Beim Gerichtstermin ist ein Rechtsanwalt in eigener Person anwesend oder – wenn die Eheleute dies wollen –  digital in einer Videokonferenz.