1.
Sie füllen das Online-Formular aus.
![Scheidungsablauf Scheidung online einreichen](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/Scheidungsablauf.jpg)
Der Ablauf der Scheidung beginnt mit dem Ausfüllen unseres Online-Antragsformulars. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich. Bei Fragen rufen wir Sie schnellstmöglich zurück.
Wir brauchen von Ihnen keine Unterlagen, um die Scheidung einzureichen. Die Heiratsurkunde und ein evtl. vorhandener Notarvertrag können nachgereicht werden.
2.
Wir fertigen Ihren Scheidungsantrag
![Scheidungsantrag unterschreiben Scheidungsanwalt unterschreibt Scheidungsantrag](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/unterschreiben.jpg)
Wir fertigen den Scheidungsantrag nach Ihren Angaben und reichen die Scheidung schnellstmöglich beim zuständigen Familiengericht ein.
Dabei verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3.
Formulare kommen per Email.
![Eheleute unterschreiben einen Ehevertrag Ablauf des Verfahrens: Formular kommen online](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/Bild1-e1586839608950.jpg)
Falls ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, schicken wir Ihnen die Unterlagen per Email.
Ist der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen, senden wir Ihnen ebenfalls per Email die entsprechenden Unterlagen zu.
4.
Das Gericht informiert den anderen Ehegatten.
![Ablauf der Scheidung: Zustellung Gericht stellt Scheidungsantrag zu](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/post.jpg)
Der weitere Scheidungsablauf: Das Gericht stellt Ihrem Ehegatten eine Abschrift des Scheidungsantrags zu und bittet ihn, hierzu Stellung zu nehmen. Ist er einverstanden, so reicht es aus, wenn er dies dem Gericht kurz mitteilt.
Ihr Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt.
5.
Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin.
![Scheidung Online: Der Scheidungstermin Ablauf der Scheidung: der Scheidungstermin](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/Scheidungstermin-e1586839431975.jpg)
Der Gerichtstermin dauert ca. 10 Minuten. An diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich teilnehmen (Ausnahmen auf Nachfrage). Beide Eheleute werden gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie weiterhin geschieden werden wollen. Dann verkündet der Richter bzw. die Richterin den Scheidungsbeschluss.
6.
Sie bekommen den schriftlichen Scheidungsbeschluss.
![Scheidungsurkunde Der Scheidungsbeschluss](https://www.scheidung-online.de/wp-content/uploads/Scheidungsurkunde.jpg)
Der Ablauf der Scheidung endet mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.