Scheidungskosten reduzieren

Scheidungskosten sparen

“Zahlen Sie nicht mehr als nötig!”

Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Scheidungskosten bei Scheidung-Online.deEine Scheidung ist oft billiger als gedacht. Wir von Scheidung-Online.de finden mit Sicherheit den günstigsten Weg für Ihre Scheidung.

Die Scheidungskosten werden für jedes Ehepaar individuell berechnet. Sie hängen vom Einkommen der Eheleute, der Kinderzahl und der Schwierigkeit der Scheidungsverfahrens ab. Die Kosten erhöhen sich, je höher das gemeinsame Einkommen ist. Deshalb sind Ihre Angaben zum Einkommen wichtig: Je niedriger das angegebene Einkommen, desto niedriger sind die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Einkommensnachweise brauchen wir aber nicht.

Wichtig: Am meisten spart man bei einer einvernehmlichen Scheidung, mit nur einem Anwalt und wenn alle Streitpunkte außergerichtlich geregelt werden.

Die Kosten hängen laut Gesetz von diesen drei Punkten ab:

1. Dem Nettoeinkommen beider Eheleute. Je höher das monatliche Einkommen beider Eheleute, desto teurer wird es. Darum fragen wir Sie in unserem Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beide Eheleute. Es reicht aber völlig aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen.

Ist das Einkommen sehr gering, werden wir für Sie Verfahrenskostenhilfe (“Prozesskostenhilfe”) beantragen.

2. Dem Umfang der Sache. Je mehr streitige Punkte vor Gericht verhandelt werden, umso höher sind die Kosten. Zusätzliche Anträge auf Unterhalt, Sorgerecht usw. erhöhen die Kosten stark. Deshalb setzen wir alles daran, den Umfang Ihres Verfahrens möglichst gering zu halten und Streitpunkte außergerichtlich beizulegen. Wir “schwatzen” Ihnen keine unnötigen Verfahren auf – versprochen!

Bei besonders einfachen Verfahren ist außerdem ein erheblicher Abschlag von den üblichen Kosten möglich.

3. Unterhaltspflichten gegenüber Kindern werden vom Einkommen abgezogen und senken ebenfalls die Kosten.

Jetzt Scheidung zu den geringst möglichen Kosten einreichen:

Die Scheidungskosten: Ein Überblick

Dass eine Scheidung gewisse Kosten verursacht, ist allgemein bekannt. Doch tatsächlich werden Scheidungskosten häufig zu hoch eingeschätzt. Wir erklären Ihnen an dieser Stelle übersichtlich, worauf es ankommt.

Woran orientieren sich die Scheidungskosten?

Die Kosten der Scheidung orientieren sich an mehreren Punkten. Gerichtlich festgesetzte Scheidungskosten sind vorgegeben und grundsätzlich nicht verhandelbar. Aber es gibt ein paar Faktoren, wie Sie die Verfahrenskosten senken können. So gibt es beispielsweise Unterschiede je nach Alter und Anzahl der Kinder oder auch der Schwierigkeit Ihres Verfahrens. Wir verraten Ihnen, was Sie über die Kosten wissen sollten:

Die Bedeutung des Nettoeinkommens:

Ausschlaggebend für die Kosten des Scheidungsverfahrens ist das Nettoeinkommen beider Ehepartner. Je höher es ist, desto höher werden die Scheidungskosten. Die Frage „was kostet meine Scheidung“ hat deshalb immer die Frage „Was verdienen Sie monatlich?“ zur Folge. Uns reicht es völlig aus, wenn Sie uns ungefähre Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Nachweise benötigen wir nicht. Wenn Ihr Einkommen gering ist, beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe. In dem Fall müssen Sie die Kosten nur teilweise oder gar nicht tragen. Wir wirken zudem auf einen möglichst geringen Gegenstandswert hin.

Der Umfang der Sache:

Bei der Kalkulation der Scheidungskosten spielt es durchaus eine Rolle, wie umfangreich Ihr Verfahren ist. Je einfacher der Fall, desto geringer sind die Kosten der Scheidung. Der Hintergrund ist ganz einfach: Je mehr Punkte ein Gericht verhandeln muss, desto höher steigen die Kosten der Scheidung. Auf Ihre Frage „was kostet eine Scheidung “ klären wir somit immer auch mit Ihnen die Frage „wie viele Punkte sollen vor Gericht
verhandelt werden und wo ist eine außergerichtliche Einigung möglich?“ Wir setzen alles daran, die Prozesskosten für Sie so gering wie möglich zu halten! Bei ganz besonders einfachen Verfahren können die Gebühren übrigens erheblich gesenkt werden. Wenn Sie sich in allen Punkten einig sind, können sie sich sogar einen zweiten Anwalt sparen.
Kosten & Kinder: Sie fragen „Was kostet eine Scheidung“ – wir fragen „wie viele unterhaltspflichtige Kinder haben Sie?“ Denn auch dieser Aspekt wird bei der Berechnung der Scheidungskosten berücksichtigt.

Reisekosten:

So ist es normalerweise: Sobald ein Anwalt einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnimmt, fallen Abwesenheits- und Reisekosten an, die die Scheidungskosten in die Höhe treiben. Nicht bei Scheidung-Online.de ! Wir haben für Sie Anwälte vor Ort, die den Scheidungstermin überall in Deutschland wahrnehmen. Es entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Fazit:

Bei der Frage „Was kostet eine Scheidung“ sollten Sie sich immer auch fragen „Welcher Anwalt garantiert mir das effizienteste Verfahren?“ Wir von
Scheidung-Online.de haben uns genau darauf spezialisiert und bieten Ihnen ein Scheidungsverfahren zum geringstmöglichen Preis!

Unser Versprechen: Wir ermitteln für Ihre Scheidung immer den günstigsten Weg. Dadurch sind bei Scheidung-Online.de die Scheidungskosten im Durchschnitt wesentlich niedriger als die Beträge, die oft in den Medien als Scheidungskosten genannt werden!

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Scheidungskosten:

Wer muss die Scheidungskosten tragen?

Abweichend von anderen zivilrechtlichen Verfahren gilt, dass bei einer Ehescheidung jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte trägt (§ 150 Abs. 1 FamFG). Die Noch-Eheleuten können allerdings individuelle Vereinbarungen darüber treffen, wie sie die Kostentragung intern regeln. Wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten auch, bemisst sich die Höhe der Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt aus dem Gegenstandswert.

Möglichkeiten einer Kostenvereinbarung

Sind sich die Scheidungswilligen über alle größeren Punkte einig, reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte vor Gericht anwaltlich vertreten wird (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Dieser Ehegatte ist seinem Anwalt gegenüber zur Bezahlung des Honorars verpflichtet. Derjenige Ehegatte, der sich keinen eigenen Rechtsanwalt genommen hat, hat dann zwar keine eigemen Anwaltskosten. Allerdings ist eine freiwillige Regelung über die Erstattung der Kosten zur Hälfte an die Gegenseite als interner Ausgleich möglich.

Für einzelne Regelungen zu sogeannten Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt und Vermögensaufteilung kann es rforderlich sein, dass sie notariell beurkundet werden müssen. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, etwa weil er ohnehin gering wäre (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 VersAusglG). Auch das Überschreiben von Verträgen auf nur eine Partei kann eine notarielle Beurkundung voraussetzen. Dies beinhaltet insbesondere Verträge, die mit Grundstücken im Zusammenhang stehen. Andere Verträge wiederum können unkompliziert auf nur eine Partei umgeschrieben werden. Wir beraten Sie in diesen Fällen, wie Sie die einzelnen Schritte ohne Nachteile für Sie regeln können und was Sie im Vorfeld einer Vereinbarung unbedingt wissen müssen.

Höhe des Streitwertes berechnen

Der “Streitwert”, also der Gegenstandswert des Verfahrens, wird nach genau festgelegten Regeln berechnet. Ausgangspunkt ist das monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute.  Soll das Gericht gleichzeitig den Unterhalt (für Kinder oder Ehegatten) regeln, erhöht sich der Streitwert. Auch Scheidungsfolgen wie der Vermögensausgleich (“Zugewinnausgleich”) oder der Versorgungsausgleich führen dazu, dass der Streitwert steigt.

Es hängt also von der finanziellen Situation der Eheleute und den zusätzlichen Inhalten ab, wie hoch die Scheidungskosten ausfallen. Hat ein Paar nichts weiter als ein normales Einkommen und eine Mietwohnung, sind die Kosten für die Scheidung weitaus geringer als bei Eheleuten, die ein eigenes Haus, Anlagevermögen oder ein bislang gemeinsam betriebenes Unternehmen besitzen.

Der Gesetzgeber kennt zudem einen Mindest-Verfahrenswert. Er betrifft auch all die Personen, die kein Einkommen haben oder auf Leistungen wie Sozialhilfe oder AlG II angewiesen sind. Der Mindest-Verfahrenswert liegt bei 4.000 Euro. Da diese Personengruppe in den meisten Fällen jedoch Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen kann, ist dieser Punkt für sie weniger relevant.

Bestehende Verpflichtungen wie etwa die Zahlung von Kindesunterhalt können den Streitwert und somit die Scheidungskosten senken. Gerne besprechen wir diesen Punkt mit Ihnen vorab, fragen Sie uns einfach dazu an. Uns liegt viel daran, dass wir die Scheidung kostengünstig und zügig für Sie durchführen.

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe für die Scheidungskosten beantragen

Für Personen mit geringem Einkommen hat der Staat vorgesorgt. Mit der Prozesskostenhilfe – auch Verfahrenskostenhilfe genannt – besteht die Möglichkeit, die anfallenden Gerichtskosten nicht oder nur in kleinen Raten zahlen zu müssen. Voraussetzung dafür ist aber, dass beide Noch-Eheleute ein nur geringes oder gar kein Einkommen haben. Steht dem anderen Ehegatten wesentlich mehr Geld zur Verfügung als dem Antragsteller, so ist er im Rahmen der Unterhaltszahlung verpflichtet, die Scheidungskosten zu übernehmen.

Auch Vermögensgegenstände dürfen nicht über einem bestimmten Wert oder Betrag vorhanden sein. Wäre dies der Fall, müssten Sie sie verkaufen. Der Erlös dient dann dazu, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu zahlen. Davon ausgenommen können existenzielle Besitztümer sein, etwa ein Auto, das Sie für die Fahrt zur Arbeit benötigen. Ebenso darf in einem gewissen Rahmen bereits in jungen Jahren für das Alter vorgesorgt sein. Hier bleibt dem Anspruchsteller ein Freibetrag, der nicht antastbar ist. Verfahrenskostenhilfe wird jedoch nicht gewährt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die für Scheidungskosten eintritt.

Antragstellung vor dem Scheidungsverfahren

Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse davon ausgehen, dass für Sie Verfahrenskostenhilfe infrage kommt, können Sie eine wichtige Vorarbeit leisten. Wir benötigen die entsprechenden Nachweise wie Bankauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide des Jobcenters oder des Sozialamtes. Aufgrund dieser Unterlagen können wir einschätzen, ob der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe Erfolg haben wird. Alle Ihre Angaben und Schriftstücke verhandeln wir vertraulich, dazu sind wir als Anwälte – ebenso wie unsere Angestellten – verpflichtet.

Hat das Gericht Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Kosten ganz oder teilweise nachzahlen müssen. Nach Verfahrensabschluss wird das Gericht nämlich regelmäßig überprüfen, ob sich Ihre Vermögensverhältnisse verändert haben. Ist dies der Fall, müssen Sie Zahlungen bis zur Höhe des gewöhnlichen Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungssgesetz)  und der üblichen Gerichtskosten leisten. Allerdings werden dafür ggfl. Ratenzahlungen angesetzt, die sich nach Ihrem dann aktuellen Einkommen und Ihren zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verpflichtungen richten.

Verschlechtert sich während der Rückzahlung Ihre finanzielle Lage, dann kann das Gericht auf Antrag die Raten herabsetzen. Deshalb ist es wichtig, uns und / oder dem Gericht auch nach der Scheidung alle eintretenden Veränderungen der Vermögensverhältnisse unaufgefordert mitzuteilen. Ebenso notwendig ist es deshalb, uns von einer Adressänderung so rasch wie möglich zu verständigen. Haben sich innerhalb des Prüfzeitraums von in der Regel vier Jahren Ihre Vermögensverhältnisse nicht verbessert, entfällt die Pflicht zur Rückzahlung. 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten?

Die Bezeichnung “Familienrechtsschutz” allein sagt nicht aus, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im Falle einer Scheidung eintritt. Es hängt von Ihrem individuell abgeschlossenen Vertrag ab, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Scheidungskosten übernimmt. Anders als früher sind Rechtsschutzversicherung heutzutage durchaus bereit, ihre Versicherungsnehmer im Scheidungsfall zu entlasten. Dies gilt nicht nur für verheiratete Paare, sondern auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Allerdings sind solche Versicherungsverträge immer noch die große Ausnahme. 

Die Versicherung erst dann abzuschließen, wenn Sie sich bereits mit ernsten Trennungsabsichten befassen, verspricht jedoch selten Erfolg. Die einzelnen Gesellschaften haben Sperrfristen vorgesehen. Beträgt diese Frist zum Beispiel drei Jahre, muss der Vertrag drei Jahre vor einer Scheidung abgeschlossen worden sein.

In welcher Höhe die Kosten für die Scheidung übernommen werden, hängt ebenfalls von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag ab. 

Haben Sie eine Police, die die Kostenübernahme umfasst, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. 

Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Kurz und pauschal gesagt: Leider nein. Seit 2013 besteht die gesetzliche Regelung, dass Prozesskosten – zu denen die Kosten für eine Scheidung ebenfalls zählen – nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen sind.