Was kostet eine Scheidung bei Scheidung-Online.de?
FAQ – Häufige Fragen zu den Scheidungskosten:
Entstehen bei Scheidung-Online.de weitere Gebühren, z.B. Auslagen oder Fahrkosten des Anwalts zum Gerichtstermin?
Nein!
Im Einzelnen:
1. Porto- und Telefonkosten: Diese Ausgaben sind bereits in den Beträgen enthalten, es entstehen hierfür also keine zusätzlichen Kosten.
2. Kosten für die Anreise des Anwalts zum Gerichtstermin: Solche Kosten fallen in der Regel nicht an. Grundsätzlich kommen wir nicht persönlich aus Düsseldorf zum Gericht, sondern wir beauftragen – für Sie kostenlos – einen unserer örtlichen Kooperationsanwälte am Gerichtsort damit, den Termin wahrzunehmen. Das ist bei einer einverständlichen Scheidung völlig unproblematisch, denn in diesen Fällen dauert der Scheidungstermin oft nur wenige Minuten. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit zuverlässigen Rechtsanwälten in allen Regionen Deutschlands zusammen. Durch die Einschaltung des ortsansässigen Anwalts entstehen Ihnen übrigens keine zusätzlichen Kosten, die Scheidung wird also nicht teurer. Nur, falls Sie ausnahmsweise doch wünschen, dass Rechtsanwalt Sperling Ihren Scheidungstermin persönlich wahrnimmt, können bei größeren Entfernungen weitere Kosten entstehen.
Wann muss ich zum ersten Mal etwas zahlen?
Wir freuen uns über Ihr Vertrauen. Aber Sie müssen bei und nicht “ins Blaue hinein” zahlen. Nachdem wir die Scheidung beim Gericht eingereicht haben, vergibt das Gericht ein Aktenzeichen (Geschäftsnummer). Dieses Aktenzeichen teilen wir Ihnen mit. Erst dann schicken wir Ihnen die erste Rechnung. Sie können sich also, wenn Sie wollen, anhand des Aktenzeichens selbst bei Gericht vergewissern, dass alles in Ordnung ist, bevor Sie etwas zahlen.
Kann ich in Raten zahlen?
Kein Problem. Wir bitten inder Regel nur darum, sämtliche Kosten spätestens bis zum Gerichtstermin zu zahlen.
Wie sieht es mit Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) aus?
Wir können Ihre Scheidung auch mit Prozesskostenhilfe (in Familiengerichtssachen “Verfahrenskostenhilfe” genannt) durchführen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dann ist die Scheidung billiger, evtl. sogar umsonst. Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass das Gericht die Anwaltskosten zahlt. Sie können diese Kosten dann in Raten beim Gericht abzahlen. Der Vorteil liegt darin, dass die Gesamtkosten geringer sind. Wenn Sie beide ein besonders geringes Einkommen (bzw. hohe Ausgaben) haben, ist die Scheidung möglicherweise sogar kostenlos.
Die Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass beide Ehegatten nur ein geringes Einkommen bzw. hohe Schulden haben. Ist nur einer der Ehegatten “arm”, während der andere ein gutes Einkommen hat, gibt es keine Verfahrenskostenhilfe. Denn in diesem Fall muss erst mal der besser verdienende Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden, bevor sozusagen auf “Staatskosten” prozessiert wird.
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir für Sie beim Gericht einen Antrag stellen. Hierfür gibt es ein amtliches Antragsformular, dass wir Ihnen zuschicken. Wir brauchen Einkommensnachweise beider Eheleute, eine Kopie des Mietvertrags und Unterlagen über evtl. Schulden (Kopien reichen). Weitere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie auf der Seite “Verfahrenskostenhilfe”.
Was kosten weitere Folgesachen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht)?
Falls im Scheidungsverfahren nicht nur die Scheidung selbst geregelt werden soll, sondern auch weitere Punkte wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht oder die Vermögensauseinandersetzung, so fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe der zusätzlichen Kosten lässt sich nicht pauschal angeben, denn sie hängt davon ab, worum es geht bzw. welche Summen gefordert werden. Eins ist aber klar: die Gesamtkosten steigen, wenn weitere Punkte zum Gegenstand des Scheidungsverfahrens gemacht werden. Und zwar oft ganz erheblich! Denn fast immer sind für solche Folgesachen Anwälte auf beiden Seiten erforderlich, außerdem steigt der Gegenstandswert erheblich an.
Unter Kostengesichtspunkten ist daher dringend zu empfehlen, solche so genannten Folgesachen außergerichtlich zu regeln, falls dies möglich ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei.