Sie möchten Ihre Scheidung schnell und günstig einreichen?
Dann haben Sie das Ziel erreicht!
Hier erhalten Sie alle Infos zu unserem Online- Scheidungsantrag:
Scheidungsantrag leicht gemacht. Die wichtigsten Infos:
Ab wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?
Grundsätzlich müssen die Eheleute beim Scheidungsantrag bereits mindestens ca. 10 Monate getrennt leben.
Eine Trennung innerhalb der Wohnung kann ausreichen, wenn die Wohnung groß genug für eine Trennung ist.
Die Trennungszeit muss gegenüber dem Gericht nicht nachgewiesen werden, wenn beide Eheleute den Trennungszeitpunkt bestätigen.
Ein Scheidungsantrag ohne Trennungsjahr ist nur in folgenden Fällen möglich:
(1) wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt;
(2) manchmal, wenn einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat;
(3) in seltenen Härtefällen, wenn das Abwarten der Trennungszeit unzumutbar ist. Der häufigster Fall: die Ehefrau bekommt ein Kind vom neuen Lebensgefährten. Dann muss aber der Ehemann die Scheidung einreichen. Denn die Ehefrau ann sich nicht auf einen Härtefall berufen, den sie selber “verursacht” hat.
Bei welchem Gericht wird denn der Scheidungsantrag eingereicht?
Das hängt davon ab: Gibt es minderjährige Kinder, so findet die Scheidung am Wohnort der Kinder statt . Obwohl die Kinder für das Verfahren ansonsten keine Rolle spielen.
Sind keine Kinder da, dann ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnort zuständig. Aber nur, falls noch einer der Ehegatten dort wohnt.
Ist auch dies nicht der Fall, so ist immer der Wohnort des “Antragsgegners” maßgebend.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Nein. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist zwar oft sinnvoll. Aber sie ist keine Voraussetzung für den Scheidungsantrag.
Können wir für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn der antragstellende Ehegatte einen Rechtsanwalt hat. Der andere Ehegatte braucht also grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.
Welche Unterlagen werden für den Scheidungsantrag benötigt?
Der Gesetzgeber fordert mit dem Scheidungsantrag gewisse Unterlagen ein. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die folgenden Unterlagen, welche dem Familiengericht/Amtsgericht vorliegen werden müssen:
– Kopie Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
– Kopie der Geburtsurkunde jedes gemeinsamen Kindes
– Beantragung Versorgungsausgleich
– Verfahrenkostenhilfeantrag mit geforderten Unterlagen
– falls eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde, eine beglaubigte Kopie derselben
Zum eigentlichen Scheidungstermin sind dann sogar das Original der Heiratsurkunde bzw. des Familienstammbuches sowie der Personalausweis mitzubringen.
Wie läuft die Scheidung ab?
Mit dem Scheidungsantrag stellt sich die Frage des Ablaufs der Scheidung. Sind sich beide Parteien einig, findet ein kurzer Termin statt. Dieser nicht öffentliche Termin unterliegt einem schematischen Verfahrensablauf. Der Scheidungsantrag kann theoretisch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgezogen werden. Im Gegenzug kann die Zustimmung zur Scheidung genauso bis zum Verhandlungsschluss widerrufen werden. In der Regel wird der Scheidungstermin vom Gericht erst festgesetzt, wenn die Voraussetzung für die Scheidung geschaffen ist. Zur Voraussetzung gehört die Auskunft der Rentenversicherungsträger für den Versorgungsausgleich.
Wie lange dauert der Prozess?
Eine bloße Scheidung dauert meist ca. 10 Wochen. Sind neben der Scheidung weitere Angelegenheiten zu klären, dann dauert es meistens länger.
Grundsätzlich ist bei den meisten Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben, der so genannte Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen. Dazu müssen die Rentenversicherungen dem Gericht für beide Eheleute die Rentenberechnungen zusenden. In der Regel dauern diese Berechnungen ca. drei Monate.
Weitere Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht usw. werden grundsätzlich im Scheidungsverfahren nicht mit geregelt. Sie sind also nicht Gegenstand des Verfahrens.Der Richter sagt zu diesen Punkten auch nichts. Wenn ein Ehegatte beantragt, dass auch noch einer oder mehrere dieser Punkte entschieden werden soll, dauert das Verfahren natürlich länger.
Wie lange dauert der Gerichtstermin?
Am Ende des Verfahrens findet beim Familiengericht ein Scheidungstermin statt. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute persönlich erscheinen – es sei denn, sie leben weit entfernt vom Gericht. Dieser Termin dauert meist zwischen 5 und 10 Minuten. Beide Eheleute müssen nur kurz bestätigen, dass sie geschieden werden wollen und dass sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Im Anschluss daran verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss.
Müssen Sie zu dem Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Allgemein üblich ist es, dass das persönliche Erscheinen angeordnet wird. Ist dies einem Ehegatten aufgrund seines neuen Wohnsitzes oder anderweitiger Gründe nicht möglich, so kann die notwendige Anhörung durch einen ersuchten Richter an dessen Wohnsitz erfolgen.
Scheidung leicht gemacht mit Scheidung-Online.de!